Entsorgung
Das hier angeführte und auf dem Gerät angebrachte Symbol
bedeutet, dass das Gerät als Elektro- oder Elektronikgerät
eingestu� wurde. Es darf am Ende seiner Nutzungsdauer
nicht mit anderen Haushalts- oder Gewerbeabfällen entsorgt
werden. Die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte
(2012/19/EU) wurde eingeführt, um Produkte unter Anwendung der
op�malen zur Verfügung stehenden Verwertungs- und
Recyclingverfahren wiederzuverwerten. So werden gefährliche
Substanzen korrekt gehandhabt, der Umwelteinfluss minimiert und
Deponien vermieden. Für Informa�onen über die korrekte Entsorgung
von Elektro- oder Elektronikgeräten, kontak�eren Sie bi�e Ihre
örtlichen Behörden.