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Batterie freilegen
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder mit angehobenem
Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt.
Flurförderzeug auf ebenem Boden abstellen. In Sonderfällen das Flurförderzeug
z. B. durch Keile sichern.
Lastaufnahmemittel vollständig absenken.
Abstellplatz
Lastaufnahmemittel verletzen.
Bei nicht funktionsfähiger Bremse das Flurförderzeug durch Unterlegen von Keilen
an den Rädern gegen ungewolltes Bewegen sichern.
VORSICHT!
Quetschgefahr durch zuklappende Batteriehaube
Wird die Batteriehaube nicht vollständig aufgeklappt, kann die Batteriehaube
plötzlich zuklappen und Quetschungen verursachen. Die Batteriehaube ist erst richtig
aufgeklappt, wenn diese mehr als 90° geöffnet wird. Dabei wird sie durch die
Schwerkraft gehalten.
Batteriehaube bis zum Anschlag öffnen.
Voraussetzungen
– Flurförderzeug waagerecht abstellen.
– Flurförderzeug gesichert abstellen, siehe
Seite 67.
Vorgehensweise
• Batteriehaube (11) öffnen.
• Ggf. vorhandene Isoliermatte von der
Batterie nehmen.
Die Batterie ist freigelegt.
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so
wählen,
dass
sich
keine
Personen
am
abgesenkten
11