Sicherheitsvorschriften
2.9.
Besondere Gefahren
2.9.1.
Schnittverletzungen bzw. Einzugsgefahr von Kleidungsstücken
Sie können Schnittverletzungen beim Sägen bzw. Wechseln des Sägebands davontragen!
Vor dem Sägevorgang muss der Bediener darauf achten, dass keine Personen oder
Gegenstände im Bedien-, Dreh-, bzw. Sägebereich sind.
Zum Wechseln des Sägebands immer Schutzhandschuhe tragen.
2.9.2.
Stolpergefahr über Elektroleitung
Dafür sorgen, dass keine Personen über die Leitung steigen müssen. Leitung günstig
verlegen, so dass die Gefahr minimiert wird. Leitung nicht quetschen, knicken oder
ähnliches.
2.9.3.
Verletzungsgefahr durch Späne / Reststücke
Schutzbrille während dem Sägevorgang tragen.
Abdeckung für Sägeband immer auf den Rohrdurchmesser einstellen.
Reststücke niemals bei laufender Säge entfernen.
2.9.4.
Verletzungsgefahr durch Lärm
Es können Geräusche über 80 dB (A) entstehen, es besteht Gehörschutz-Tragepflicht
während dem Hobelvorgang!
2.10. Wartung und Inspektion, Instandsetzung
Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind grundsätzlich bei abgeschalteter
Maschine durchzuführen.
Dabei ist die Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten zu sichern.
2.11. Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen
Sicherheitsvorschriften aufgrund der durch den Einsatzzweck der Maschine bedingten Konstruktion
noch folgende Restrisiken auftreten:
Verletzen durch wegfliegende Werkstückteile
15.07.16
Betriebsanleitung WIDOS RSR 630
Kapitel 2
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