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Grundsätzliche Anforderungen - Nordpeis Q-23FL Montageanleitung

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Beachten Sie, daß eine zu hohe Luftzufuhr bei
geschlossener Feuerraumtür Ihr Gerät auf extreme
Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen
Sie nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Das Feuer sollte mit einer geringen Holzmenge gleich-
mäßig brennen. Zu viele Holzscheite auf dem heißen
Glutbett können eine unzureichende Verbrennungsluft-
zufuhr bewirken und die Gase werden unverbrannt
abgegeben.. Daher ist die Luftzufuhr nach dem Hinzu-
fügen von Holzscheiten zwingend zu erhöhen.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von der
Garantie nicht gedeckt werden.
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
9. Grundsätzliche Anforderungen
Für die Installation der gesamten Feuerungsanlage sind
alle örtlichen Gesetzte, Baubestimmungen und Verord-
nungen zu beachten.
Insbesondere sind die folgenden Normen und Gesetze
einzuhalten:
1) TR.OL : Technische Regeln für das Ofen und Lufthei-
zungsbauhandwerk
Technische Regeln für die Installation
3) FeuVO: Feuerungsverordnung der einzelnen
Bundesländer
Achtung: Es ist verboten, imprägniertes oder
4) LBO: Landesbauordnung der einzelnen
Bundesländer
Milchkartons und jede Art von Abfall in Ihrem Gerät
5) EnEV: Energieeinsparverordnung
zu verbrennen. Diese Materialien entfachen bei
6) 1. BImSchV : 1. Bundesimmissionsschutzverordnung:
der Verbrennung giftige, ätzende Gase wie Dioxin,
Verordnung über kleine und mittlere
die Ihnen, der Umwelt und Ihrem Gerät schaden.
Feuerungsanlagen
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von
der Garantie nicht gedeckt werden.
Wenn Kamineinsätze raumluftabhängige Feuerstätten
sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten Fenstern
und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaß-
nahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht
mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des
Kamineinsatzes beeinträchtigt werden kann. Dies kann
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2) DIN 18896: Feuerstätten für feste Brennstoffe -
Verbrennungsluft
Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit
beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche
Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau einer
Luftklappe in der Nähe des Kamineinsatzes oder
Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen
oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss
sichergestellt bleiben, dass Verbrennungsluftleitungen
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz
geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als
2 Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die
Brandwände überbrücken, sind so herzustellen, daß
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Die Verbrennungsluftleitung muß unmittelbar an der
Feuerstätte eine Absperrvorrichtung haben, die
Stellung des Absperrventils muß erkennbar sein.
Aufstellräumen oder in Räumen, die mit Aufstellräumen
in Verbindung stehen, müssen besondere
Sicherheitseinrichtungen die vollständige
während des Betriebes der Feuerstätte offen sind.
solange die Absperrvorrichtung nach Abschnitt B oder
oder dergleichen Bauteile nicht vollständig
geschlossen ist.
Die Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt werden:
- in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit
Verbrennungsluftleitungen
nicht mehr als zwei Wohnungen,
- in allgemein zugänglichen Fluren oder
- in Räumen, in denen leicht entzündliche oder
Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden,
daß durch die Entzündung oder Explosion Gefahren
entstehen.
Der Betrieb von der Feuerstätte wird nicht gefährdet, wenn
- die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
umwälzen,
- die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die
Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und
zuverlässig verhindern oder
Befinden sich andere Feuerstätten in den
- wenn kein größerer Unterdruck als 4 Pa durch
raumluftabsaugende Ventilatoren (Lüftungsanlagen,
Dunstabzugshauben etc.) im Aufstellraum der
Feuerstätte entstehen kann.
Offenstellung der Absperrvorrichtung sicherstellen,
die Feuerraumöffnung durch Feuerraumtüren, Jalousien
DE
explosionsfähige Stoffe oder Gemische in solcher

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