Trinkwasserseitig anschließen
D
F
E
G
C
A
Abb. 15
Ausdehnungsgefäß
A
Entleerung
B
Zirkulationsleitung
C
Warmwasser
D
Rückschlagklappe, federbelastet
E
Zirkulationspumpe
F
Beobachtbare Mündung der Ausblaseleitung
G
Sicherheitsventil
H
Absperrventil
K
Sicherheitsventil
Die Anlage muss zum Schutz vor Überdruck mit einem
bauteilgeprüften Membran-Sicherheitsventil ausgerüs-
tet werden.
Zulässiger Betriebsdruck: 10 bar (1 MPa).
Der Anschluss-Durchmesser des Sicherheitsventils
muss wie folgt betragen:
R
(DN 20), max. Beheizungsleistung 150 kW.
¾
Falls die Beheizungsleistung des Speicher-Wasser-
erwärmers über 150 kW liegt, ist ein ausreichend gro-
ßes Sicherheitsventil für die Beheizungsleistung zu
wählen (siehe DIN 4753-1, Ausgabe 3/88, Abschnitt
6.3.1).
Das Sicherheitsventil in der Kaltwasserleitung anord-
nen. Es darf vom Speicher-Wassererwärmer nicht
absperrbar sein. Verengungen in der Leitung zwischen
Sicherheitsventil und Speicher-Wassererwärmer sind
unzulässig.
Potenzialausgleich anschließen
Potenzialausgleich nach den technischen Anschluss-
bedingungen (TAB) des örtlichen Energieversorgungs-
unternehmens und den VDE-Bestimmungen ausfüh-
ren.
(Fortsetzung)
P
H
K
M
O
L
N
K
B
K
R
K
P
O
S
T
Durchflussregulierventil
L
Manometeranschluss
M
Rücklaufverhinderer
N
Entleerung
O
Kaltwasser
P
Trinkwasserfilter
R
Druckminderer
S
Rücklaufverhinderer/Rohrtrenner
T
Die Ausblaseleitung des Sicherheitsventils darf nicht
verschlossen werden. Austretendes Wasser muss
gefahrlos und sichtbar in eine Entwässerungseinrich-
tung abgeleitet werden. In der Nähe der Ausblaselei-
tung des Sicherheitsventils, zweckmäßig am Sicher-
heitsventil selbst, ist ein Schild anzubringen mit der
Aufschrift: „Während der Beheizung kann aus Sicher-
heitsgründen Wasser aus der Ausblaseleitung austre-
ten! Nicht Verschließen!"
Das Sicherheitsventil über der Oberkante des Spei-
cher-Wassererwärmers montieren.
: Den Potenzialausgleich nach den technischen
c
Vorschriften des örtlichen EWs und den SEV Bestim-
mungen ausführen.
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