8
Transport
4
14.Hebegeschirr an den Anschlagbolzen (1) und
den Anschlagösen (4) befestigen.
GEFAHR
Personen- und Sachschäden
Der angehobene Bagger stellt eine Ge-
fahr für Personen in der näheren Umge-
bung dar und kann zu schweren bis tödli-
chen Verletzungen führen.
Sicherstellen, dass sich im Bereich des
angehobenen Baggers keine Personen
aufhalten.
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8.4 Bergen und Abschleppen
4
M+P-05C-1501
Nationale Vorschriften für der Länder, in
denen der Bagger eingesetzt wird, beachten.
Vor allen Arbeiten den Bagger gegen Abrollen
sichern.
Zum Abschleppen des Baggers dürfen nur
ausreichend zugfeste Abschleppstangen ver-
wendet werden.
Abschleppstange nur an der dafür vorgese-
henen Abschleppöse befestigen.
Arbeitshandschuhe benutzen.
Durch unsachgemäßes Abschleppen können
erhebliche Schäden am Bagger und am Zug-
fahrzeug entstehen.
Umweltschutzvorschriften beachten.
WARNUNG
Personen- und Sachschäden
Beim Bergen und Abschleppen kann es
zu Unfällen, Verletzungen oder Beschädi-
gungen kommen.
Den Bagger nicht abschleppen, wenn er
sich im Bereich des öffentlichen Straßen-
verkehrs befindet.
Den Bagger nicht abschleppen, wenn die
Bremsanlage oder Lenkung defekt ist.
WARNUNG
Unfallgefahr
Bei stehendem Motor oder Ausfall der Hy-
draulikanlage sind Lenkung und Brem-
sen nur eingeschränkt betriebsfähig und
es kann zu Unfällen kommen.
Den Bagger dementsprechend vorsichtig
bedienen.
HINWEIS
Sachschäden
Unsachgemäßes Bergen und Abschlep-
pen kann zu Beschädigungen führen.
Das Lastschaltgetriebe in Nullstellung
bringen.
Die maximale Schleppgeschwindigkeit
und Schleppstrecke beachten.