(3) Bruchschäden oder Beschädigungen an Antennenteilen, die nicht direkt auf Materialschäden oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
(4) Die Versand- oder Transportkosten zum Händler oder offiziell beauftragten Servicecenter werden
vom Käufer (Endbenutzer) getragen.
(5) Produkte, die nach Ablauf der Garantiezeit zwecks Reparatur beim Händler oder autorisierten
Servicecenter eingehen.
(6) Produkte, deren Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
(7) Eine von der Garantie gedeckte Reparatur, falls die Kundendienstabteilung von LG oder ein anderer
vereinbarter Servicepartner nicht innerhalb der gültigen beschränkten Garantiezeit vom Kunden
über den vermutlichen Defekt bzw. die vermutliche Funktionsstörung des Produkts informiert
wurde.
(8) Schäden, die auf nicht von LG genehmigtes Zubehör zurückzuführen sind.
(9) Kratzer und Beschädigungen, die durch normalen Gebrauch entstehen.
(10) Produkte, die außerhalb der angegebenen Maximalwerte verwendet wurden.
(11) Verbrauchsartikel wie beispielsweise Sicherungen.
(12) Produkte, bei denen die Funktion für das Sperren des Netzbetreibers ohne Autorisierung entfernt
oder deaktiviert wurde.