Sicherheitshinweise und Warnungen
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn bei gleichzeitigem Be-
trieb von Dunstabzugshaube und raumluftabhängiger Feuerstätte
im Raum oder Lüftungsverbund ein Unterdruck von höchstens
4 Pa (0,04 mbar) erreicht und damit ein Rücksaugen der Feuerstät-
tenabgase vermieden wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht verschliessbare Öff-
nungen, z. B. in Türen oder Fenstern, die zur Verbrennung benötig-
te Luft nachströmen kann. Hierbei ist auf einen ausreichenden
Querschnitt der Zustromöffnung zu achten. Ein Zuluft-/Abluftmau-
erkasten allein stellt in der Regel keine ausreichende Luftversor-
gung sicher.
Bei der Beurteilung muss immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Ziehen Sie dazu den Rat des zuständi-
gen Kaminfegermeisters hinzu.
Wird die Dunstabzugshaube im Umluftbetrieb eingesetzt, wobei
die Luft in den Aufstellungsraum zurückgeführt wird, ist der gleich-
zeitige Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte unbedenklich.
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