FUSSBODENSCHUTZ
Das Gerät muss auf einer feuerfesten Oberfläche stehen. Im Falle eines brennbaren
•
Fußbodens (Holz, Teppichboden usw.) ist ein feuerfester Untergrund (Stahlblech,
Keramik, Glas oder Sonstiges) mit den folgenden Abmessungen erforderlich:
Vorderer Überstand
−
Seitlicher Überstand (vom Brennraum aus) B ≥ 300 mm
−
SICHERHEITSABSTÄNDE
Von brennbaren Gegenständen und von tragenden Wänden aus Stahlbeton:
•
A ≥ 1000 mm
Eventuelle über dem Gerät angebrachte brennbare Gegenstände sind in angemessener
•
Entfernung zu halten: in einem Mindestabstand von 1.5 Metern.
1.4 Anschlüsse
Vor dem Anschluss des Gerätes ist sicherzustellen, dass die auf dem Typenschild
•
wiedergegebenen Daten (siehe Kopie am Ende der Anleitung) dem des gekauften
entsprechen.
Alle
Biomassen-Heizgeräte,
•
Verbrennungsprodukte (Abgase) dem Gesetz nach in einen gemäß den geltenden Normen
gebauten Rauchabzug ableiten (Schornstein).
Die folgenden Punkte sind Regeln zum ordnungsgemäßen Bau und Installation. Sie
•
greifen auf die geltenden Bestimmungen (zum Zeitpunkt des Drucks dieser Anleitung)
zurück, sind aber in Sachen Anlagentechnik und Installation nicht als ausreichend
anzusehen.
MONTAGE DES ABGASSTUTZENS
Den Abgasstutzen entnehmen (befindet sich im
•
Brennraum).
Den Stutzen auf der Topplatte positionieren
•
(siehe nebenstehende Abbildung) und mit den
mitgelieferten Schrauben befestigen.
A ≥ 500 mm
B ≥ 350 mm
C ≥ 250 mm
im
vorliegenden
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Fall
Holzöfen,
Rauchabgasstutzen
müssen
die
Topplatte