7. Inbetriebnahme
Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation
(einschließlich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.
Aufstellung auf dem Boden
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Schwenken Sie die beiden Montagebügel nach unten, so dass sie einen Standfuß bilden und ziehen Sie die
Bügelschrauben fest.
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Stellen Sie den Lichteffekt an einem Ort auf, an dem keine Personen ihn berühren oder über ihn stolpern können.
Decken-, Wand- oder Traversenmontage
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Wenn Sie das Gerät nicht aufstellen wollen, sondern an der Decke, der Wand oder an einem geeigneten
Traversensystem montieren wollen, befestigen Sie den Lichteffekt mit seinen Montagewinkeln und Montage-
material, das für die Befestigungsfläche geeignet ist und auch die Last des Lichteffekts tragen kann an der
Montagefläche.
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Klappen Sie die beiden Montagebügel zusammen, so dass die beiden Befestigungsbohrungen aufeinander
ausgerichtet sind.
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Zur Montage an einem Traversensystem sind evtl. entsprechende Adapterklemmen erforderlich.
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Verwenden Sie zur Befestigung selbstsichernde Muttern bzw. Verschraubungen der Größe M10 am Befestigungs-
punkt.
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Sichern Sie die Montage mit einem geeigneten und zertifizierten Sicherheitsfangseil oder Fangnetz zusätzlich
ab, das die 12-fache Last des Lichteffekts halten kann. Das Sicherheitsfangseil bzw. das Fangnetz muss
unabhängig von der Hauptbefestigung den Lichteffekt im Falle eines Fehlers an der Hauptaufhängung halten
können. Der Lichteffekt darf bei fehlerhafter Hauptaufhängung nicht mehr als 20cm frei fallen können.
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