Anhang
Konformitätserklärung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinien:
- 1999/5/EG Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsend-
einrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
- 2005/32/EG Richtlinie „Energiebetriebene Produkte".
- Verordnung 1275/2008 „Stromverbrauch im Bereitschafts- und im
Auszustand".
- Verordnung 278/2009 „Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche
Effizienz im Betrieb".
Die Konformität mit den o. a. Richtlinien wird durch das CE-Zeichen auf
dem Gerät bestätigt.
Für die komplette Konformitätserklärung nutzen Sie bitte den kostenlosen
Download von unserer Website www.switel.com.
Pflegehinweise
Reinigen Sie die Gehäuseoberflächen mit einem weichen und fusselfreien Tuch.
Verwenden Sie keine Reinigungs- oder Lösungsmittel.
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Garantie
SWITEL-Geräte werden nach den modernsten Produktionsverfahren hergestellt und
geprüft. Ausgesuchte Materialien und hoch entwickelte Technologien sorgen für ein-
wandfreie Funktion und lange Lebensdauer.
Ein Garantiefall liegt nicht vor, wenn die Ursache einer Fehlfunktion des Gerätes bei
dem Telefonnetzbetreiber oder einer eventuell zwischengeschalteten Nebenstellenan-
lage liegt. Die Garantie gilt nicht für die in den Produkten verwendeten Batterien,
Akkus oder Akkupacks.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, gerechnet vom Tage des Kaufs.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungs-
fehler zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt. Der Garantieanspruch erlischt bei
Eingriffen durch den Käufer oder durch Dritte. Schäden, die durch unsachgemässe
Behandlung oder Bedienung, natürliche Abnutzung, durch falsches Aufstellen oder
Aufbewahren, durch unsachgemässen Anschluss oder Installation sowie durch höhe-
re Gewalt oder sonstige äussere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie-
leistung.
Wir behalten uns vor, bei Reklamationen die defekten Teile auszubessern, zu erset-
zen oder das Gerät auszutauschen.
Ausgetauschte Teile oder ausgetauschte Geräte gehen in unser Eigentum über.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder gro-
ber Fahrlässigkeit des Herstellers beruhen.
Sollte Ihr Gerät dennoch einen Defekt innerhalb der Garantiezeit aufweisen, wenden
Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Kaufquittung ausschliesslich an das Geschäft, in
dem Sie Ihr SWITEL-Gerät gekauft haben. Alle Gewährleistungsansprüche nach die-
sen Bestimmungen sind ausschliesslich gegenüber Ihrem Fachhändler geltend zu
machen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Kauf und Übergabe unserer Produkte
können Gewährleistungsrechte nicht mehr geltend gemacht werden.