DEUTSCH
HÖHE UND FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER
SCHMUTZFANGKLAPPEN ÜBERPRÜFEN
1.
Gerät auf einen ebenen Untergrund stellen,
der als Bezugsfläche für die Überprüfung der
Schmutzfangklappenhöhe geeignet ist.
2.
Hauptschalter (1) auf 0 stellen.
3.
Überprüfen, ob die Bodenfreiheit der seitlichen
Schmutzfangklappen (A und B, Abb. 11) zwischen 0 und 2
mm beträgt.
Prüfen, ob die Schmutzfangklappen unversehrt sind
und weder Schnitte noch Risse aufweisen, die die
Saugfähigkeit des Geräts beeinträchtigen können.
Falls erforderlich, die seitlichen Schmutzfangklappen
austauschen (siehe Service-Anleitung).
4.
Überprüfen, ob die vordere und die hintere
Schmutzfangklappe (C und D, Abb. 11) leicht auf dem
Boden schleifen. Prüfen, ob die Schmutzfangklappen
unversehrt sind und weder Schnitte noch Risse aufweisen,
die die Saugfähigkeit des Geräts beeinträchtigen können.
Es ist zu beachten, dass die vordere Schmutzfangklappe
charakteristische senkrechte Schnitte (E) aufweist.
Falls erforderlich, die vordere und/oder hintere
Schmutzfangklappe austauschen (siehe Service-
Anleitung).
BATTERIE LADEN
1.
Das Gerät in den für das Laden der Batterien
vorgesehenen Bereich schieben und sicherstellen, dass
sich das Gerät nicht selbsttätig in Bewegung setzten kann.
2.
Hauptschalter (A, Abb. 12) auf 0 stellen.
3.
Ladegerätkabel (B) aus dem Fach (C) nehmen und an das
Stromnetz anschließen.
HINWEIS!
Vor dem Anschluss des Ladegerätkabels (B) an
das Stromnetz ist zu prüfen, ob Frequenz und
Spannung auf dem Gerätetypenschild (33) der
Netzspannung entsprechen.
Im Zweifelfall Stecker nicht an die Netzsteckdose
anschließen und an Fachpersonal wenden.
4.
Während des Batterieladevorgangs leuchtet zuerst die rote
(D) und dann die gelbe Kontrollleuchte (E).
Leuchtet die grüne Kontrollleuchte (F) auf, ist die Batterien
geladen.
5.
Ladegerätkabel (B) vom Stromnetz trennen und in das
entsprechende Fach (C) legen.
HINWEIS
Ist das Ladegerät ans Stromnetz angeschlossen,
werden alle Gerätefunktionen automatisch gesperrt.
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BETRIEBSANLEITUNG
FLOORTEC 350
D
A
A-B
0-2 mm
0-0.08 in
Abbildung 11
Abbildung 12
146 3083 000(2)2008-11 A
B
E
C
D
C
S311360
A
F
E
D
B
C
S311361