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Telefongarantie
Unter die Telefongarantie fallen sämtliche Defekte, die bei normaler
Verwendung während des Garantiezeitraums von zwölf (12)
Monaten
ab dem Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
(1)
Für Akkus
und Zubehörteile, die mit dem Telefon verkauft wurden,
(2)
besteht eine Garantie für sämtliche Defekte, die während der ersten
sechs (6) Monate
(1)
Bei Telefondefekten, die eine normale Verwendung verhindern, muss
der Händler unverzüglich informiert und ihm das Telefon mit dem
Kaufbeleg vorgelegt werden.
Falls der Defekt bestätigt wird, wird das Telefon oder ein Teil davon
entsprechend entweder ersetzt oder repariert. Für das reparierte
Telefon und reparierte Zubehörteile haben Sie Anspruch auf eine
einmonatige (1) Garantie für denselben Defekt. Die Reparatur
oder der Austausch wird möglicherweise anhand instand gesetzter
Komponenten gleicher Funktionalität durchgeführt.
Diese Garantie deckt die Kosten für Teile und Arbeit, jedoch keine
anderen Kosten.
Der Garantiezeitraum kann je nach Land variieren.
(1)
Die Lebensdauer wiederaufladbarer Telefonakkus hinsichtlich Gesprächszeit,
(2)
Standbyzeit und Gesamtlebensdauer hängt von den Nutzungsbedingungen
und der Netzkonfiguration ab. Akkus werden als Verbrauchsteile erachtet.
Laut Spezifikationen erreichen Sie während der ersten sechs Monate nach
dem Kauf und bei etwa 200 Ladevorgängen eine optimale Leistung.
ab Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
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