alle Personen im Gebäude informieren und veranlassen, dass diese das Gebäude zu verlassen
den Energie- bzw. Gasversorgers verständigen (z.B. telefonisch von einem Nachbargebäude aus oder
per Handy im Freien) und dessen Anweisungen befolgen
Ist der Gasversorger nicht zu erreichen, verständigen der Feuerwehr.
1.4 Bedienung der Regler, Stellknöpfe und Einstellschrauben
Die Drehknöpfe der Gasarmatur sowie der Absperreinrichtungen dürfen nur per Hand bedient werden,
niemals Werkzeug benutzen. Gewalt oder übermäßige Kraftanwendung ist zu vermeiden. Wenn sich ein
Knopf nicht per Hand drücken oder drehen lässt, ist der entsprechende Fachbetrieb zu informieren.
Gewaltanwendung bei der Bedienung der Druck- oder Stellknöpfe, wie auch unqualifi zierte Wartungs- oder
Reparaturarbeiten können zu erheblichen Gefahren, zu Brandschäden oder Explosionsgefahren führen.
1.5 Bauteile, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind
Gasarmaturen oder Gasgeräte, die auch nur teilweise oder kurzfristig unter
Wasser gewesen sind, dürfen nicht eingebaut oder in Betrieb genommen
werden.
Es ist sofort der entsprechende Fachbetrieb zu verständigen. Die entsprechenden Komponenten müssen vor
Einbau bzw. Inbetriebnahme überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
Sicherheitshinweise
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