WEEE-Zeichen (Europäische Richtlinie 2012/19/EU und Abänderungen)
Entsorgung alter Geräte: In der Europäischen Union
Gemäß EU-Gesetzgebung und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen elektrische und
elektronische Geräte, die das links abgebildete Kennzeichen tragen, getrennt vom normalen Hausmüll entsorgt
werden. Dazu gehören auch Monitore und elektrisches Zubehör wie Signal- oder Netzkabel. Befolgen Sie bei der
Entsorgung solcher Produkte bitte die Richtlinien der örtlichen Behörden bzw. erfragen Sie diese bei dem Händler,
bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder verfahren Sie ggf. gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen bzw.
einer entsprechenden Vereinbarung. Die Kennzeichnung elektrischer und elektronischer Produkte gilt möglicherweise
nur in den derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Außerhalb der Europäischen Union
Außerhalb der Europäischen Union informieren Sie sich bitte bei den zuständigen örtlichen Behörden über die ordnungsgemäße
Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte.
Für die EU: Der durchgestrichene Abfallbehälter bedeutet, dass verbrauchte Batterien nicht über den
allgemeinen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Es gibt ein getrenntes Sammelsystem für Altbatterien, um die
ordnungsgemäße Behandlung und Wiederverwertung entsprechend den geltenden Vorschriften zu
ermöglichen.
Gemäß der Richtlinie 2006/66/EG dürfen Batterien nicht auf ungeeignete Weise entsorgt werden. Die Batterie muss
getrennt durch einen örtlichen Entsorger gesammelt werden.
Deutsch-76