3.3 Anforderungen an das Personal
Sämtliche Arbeiten dürfen nur von dafür qualifiziertem Personal ausgeführt werden.
Nur zuverlässiges Personal darf Arbeiten mit und an der Schraubeinrichtung durchführen.
Arbeiten wie, Bedienen, Warten und Instandsetzen dürfen nur von qualifiziertem Personal
durchgeführt werden. Die Qualifikation wird durch entsprechende Schulung bzw.
Unterweisung erreicht.
Es ist sicherzustellen, dass nur das zuständige Personal die entsprechende Arbeiten an und
mit der Schraubeinrichtung durchführt.
Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer Elektrofachkraft nach den Regeln
der Elektronik vorgenommen werden.
4. Service- und Inbetriebnahme
4.1 Grundsätzliches
Nach Öffnen des Gerätes werden bestimmte Teile dieser Schraubeinrichtung zugänglich, die
unter gefährlicher Spannung oder Temperatur stehen können.
Die in der Bedienungsanleitung v orgeschriebenen Wartungs- und Einstelltätigkeiten, sowie
ein vorgeschriebener Teiletausch sind zwingend einzuhalten. Dies darf nur entsprechendes
Fachpersonal durchführen.
Werden Arbeiten, die nicht der eigentlichen Funktion der Maschine entsprechen, wie
z. B. Wartungsarbeiten, usw. an der Schraubeinrichtung vorgenommen, muss das
Bedienpersonal benachrichtigt werden. Ein Aufsichtsführender ist zu bestimmen.
Werden Wartungen, Reparaturen, Produktionsanpassungen, Umrüstungen oder sonstige
Änderungen an der Schraubeinrichtung durchgeführt, sind die Ein- und Ausschaltvorgänge,
sowie die Hinweise zu den aufgeführten Tätigkeiten gemäß der Betriebsanleitung zu
beachten.
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Betriebsanleitung-FAB-RAF-FR, Stand 01_11