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BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH,
BEVOR SIE DIE SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL VERWENDEN. DURCH DIE
BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN
BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG.
1. Lizenz.
SHARP gewährt Ihnen das Recht, die Anwender-, Vorführ- und Systemsoftware sowie alle anderen, mit
dieser Lizenz mitgelieferten Softwaredaten, die auf Diskette, CD-ROM oder einem anderen Medium
enthalten sind, (als die "Software" bezeichnet) einschließlich der begleitenden Dokumentation zu benutzen.
Sie sind der Eigentümer des Datenträgers, auf dem diese Software aufgezeichnet ist, doch verbleibt der
Rechtstitel für die Software und die begleitende Dokumentation bei SHARP und/oder den Lizenzgebern von
SHARP. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Verwendung der Software auf einem oder mehreren Computern, die
an einen einzelnen Drucker angeschlossen sind, sowie die Anfertigung einer einzigen Kopie in
maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellt werden darf. Diese Kopie muß
den Copyright-Vermerk der Lizenzgeber von SHARP und alle anderen Schutzvermerke von Sharp und/oder
den Lizenzgebern von Sharp enthalten, die sich auf der Originalkopie der Software befinden. Sie haben
außerdem das Recht, all Ihre Lizenzrechte, die in der Software und der Software-Sicherungskopie enthalten
sind, sowie die begleitende Dokumentation und eine Kopie dieser Lizenz auf einen Dritten zu übertragen,
vorausgesetzt, daß diese dritte Partei diese Lizenz zur Kenntnis nimmt und sich mit den
Benutzungsbedingungen einverstanden erklärt.
2. Beschränkungen.
Diese Software enthält urheberrechtlich geschützte Daten, Geschäftsgeheimnisse und anderes gesetzlich
geschütztes Material, dessen Eigentümer Sharp und/oder die Lizenzgeber von Sharp sind; zum Schutze dieser
Informationen darf die Software nicht dekompiliert, rückentwickelt, disassembliert oder auf andere Weise in
eine für den Menschen lesbare Form gebracht werden. Sie dürfen weder die Software modifizieren, in einem
Netzwerk verwenden, mieten, vermieten, verleihen oder vertreiben, noch dürfen Sie Programme herstellen,
die ganz oder teilweise auf dieser Software basieren. Sie dürfen die Software nicht auf elektronischem Wege
zwischen Computern oder über ein Netzwerk übertragen.
3. Beendigung.
Diese Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung rechtsgültig. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit
beenden, indem Sie die Software, die begleitende Dokumentation und alle Kopien vernichten. Die Lizenz
endet bei Nichterfüllung einer der Vertragsbedingungen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung durch
SHARP und/oder die Lizenzgeber von Sharp. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie
verpflichtet, die Software, die begleitende Dokumentation und alle bestehenden Kopien zu vernichten.
4. Exportgesetz-Zusicherungen.
Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen hiermit, daß weder die Software noch irgendwelche
anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte von
den Vereinigten Staaten aus in ein anderes Land exportiert werden, wenn dies nicht durch die in den
Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen autorisiert und erlaubt ist. Wenn die Software
von Ihnen rechtmäßig außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, erklären Sie sich einverstanden,
daß Sie weder die Software noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder
unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte re-exportieren werden, wenn dies nicht durch die in den
Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen und durch die am Einkaufsort der Software
geltenden Gesetze und Bestimmungen erlaubt ist.
5. Staatliche Endverbraucher.
Wenn Sie die Software im Auftrag einer Abteilung oder Behörde der US-Regierung erwerben, treffen die
nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu. Die Regierung erklärt sich mit den folgenden Punkten einverstanden:
(i) Wird die Software dem Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) zur Verfügung gestellt,
ist die Software als "Kommerzielle Computersoftware" zu klassifizieren; in diesem Fall erwirbt die
Regierung nur "eingeschränkte Rechte" auf die Software und deren Dokumentation, gemäß der
Definition in Paragraph 252.227-7013 (c) (1) der DFARS.
(ii) Wird die Software nicht dem Verteidigungsministerium (DoD), sondern einer anderen Abteilung oder
Agentur der US-Regierung zur Verfügung gestellt, hat die Regierung die in Paragraph 52.227-19 (c) (2)
der FAR festgelegten Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation; im Falle der NASA
trifft Paragraph 18-52.227-86 (d) des "NASA Supplement to the FAR" zu.
SOFTWARE-LIZENZ
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