7.2 POSITIONIERUNG DER ENDSCHALTER
Um die Endschalter-Magneten ordnungsgemäß positionieren zu können, muss die Steuerzentrale
vorschriftsmäßig montiert und mit sämtlichen Zubehörgeräten der Steuerzentrale und den Sicher-
heitsvorrichtungen verbunden werden.
Der Antrieb ist mit einem Magnetsensor (Endschalter) ausgestattet, welcher in der Karte der Steuerung integriert ist.
Der Stillstand des Tors erfolgt sowohl beim Öffnen als auch beim Schließen in dem Moment, in dem der Sensor von
dem am oberen Teil der Zahnstange befestigten polarisierten Magneten, aktiviert wird.
1.
Überprüfen, ob der Antrieb gemäß der entsprechenden Anleitungen für den manuellen
Betrieb eingerichtet ist.
2.
Das Tor von Hand in die Öffnungsposition schieben und dabei einen Abstand von 40 mm
zum mechanischen Endanschlag lassen (siehe Abb. 06).
3.
Den Magneten mit dem RUNDEN ENDE auf der Zahnstange in Richtung des Motors gleiten
lassen. Sobald die LED des FCA-Endschalters auf der Karte erlischt, kann dieser mit den
entsprechenden Schrauben befestigt werden.
4.
Das Tor von Hand in die Schließposition schieben und dabei einen Abstand 40 mm zum
mechanischen Endanschlag lassen.
5.
Den Magneten mit dem QUADRATISCHEN ENDE auf der Zahnstange in Richtung des
Motors gleiten lassen. Sobald das LED des FCC-Endschalters auf der Leiterplatte ausgeht,
mit den entsprechenden Schrauben befestigen.
6.
Sowohl beim Öffnen als auch beim Schließen überprüfen, ob die LED des entspre-
chenden Endschalters sich am Ende des Vorgangs ordnungsgemäß ausschaltet und falls
notwendig die entsprechenden Änderungen an der Position der Endschaltermagneten
vornehmen.
Um eine Beschädigung des Antriebs und/oder Betriebsstörungen an der
Automation zu vermeiden, muss ein Abstand von etwa 40 mm zu den me-
chanischen Endanschlägen gewahrt werden.
14
Für den ordnungsge-
mäßen Betrieb des
Antriebs muss der Ma-
gnet mit dem RUNDEN
ENDE als Endschalter
für den ÖFFNUNGS-
und der Magnet mit
dem QUADRATISCHEN
ENDE als Endschalter
für den SCHLIESSVOR-
GANG benutzt wer-
den.
(SIEHE ABB. 07)
Fig. 7
Abb. 7