Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass das mit einem Scanner oder einer Digitalkamera digitalisierte
Bildmaterial möglicherweise dem Urheberrechtsschutz unterliegt und die nicht-autori-
sierte Verwendung und Verbreitung solchen Materials strafbar sein oder zivilrechtliche
Ansprüche auf Unterlassen und/oder Schadensersatz nach sich ziehen kann.
• Dinge, die nicht kopiert oder repro-
duziert werden dürfen
Bitte beachten Sie, dass Geldscheine,
Münzen, Wertpapiere, Urkunden etc.
nicht kopiert oder reproduziert werden
dürfen, selbst wenn Sie als Kopie ge-
kennzeichnet werden.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
Geldscheinen, Münzen und Wertpapie-
ren eines anderen Landes ist ebenfalls
nicht erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
Regierung dürfen Briefmarken, Post-
wertzeichen oder freigemachte Post-
karten nicht kopiert oder reproduziert
werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
Stempeln und Siegeln ist nicht erlaubt.
• Öffentliche und private Dokumente
Bitte beachten Sie das einschlägige
Recht zum Kopieren und Reproduzie-
ren von Wertpapieren privater Unter-
nehmen (z.B. Aktien oder Urkunden),
Fahrausweisen, Gutscheinen etc. Es
ist in der Regel nicht erlaubt, diese zu
vervielfältigen. In Ausnahmefällen kann
jedoch für bestimmte Institutionen eine
Sondergenehmigung vorliegen. Kopie-
ren Sie keine Dokumente, die von öf-
fentlichen Einrichtungen oder privaten
Unternehmen ausgegeben werden (z.B.
Pässe, Führerscheine, Identitätskarten,
Eintrittskarten, Ausweise, Essensgut-
scheine etc.).
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Urheberrechtlich
wie Bücher, Musikaufzeichnungen, Ge-
mälde, Drucke, Stadt- und Landkarten,
Zeichnungen, Filme und Fotografi en
unterliegen dem Urheberrecht. Bitte be-
achten Sie, dass auch Vervielfältigungen
und Verwertungen geschützter Werke
im privaten Bereich dem Urheberrechts-
schutz unterliegen, so dass Sie ggf. die
Genehmigung des Autors, Künstlers
oder betreffenden Verlages einholen
müssen.
geschützte
Werke
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