inweise
neitere Vorschriften
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit
zwei unabhängigen Bremsen und einer Glocke ausgestattet
sein.
Mitnahme von Kindern
• Informieren Sie sich bei Ihrem Fachhändler zu geeigneten Kin-
dersitzen, Anhängern und Anhängesystemen für Ihr Fahrrad.
• Lassen Sie Kindersitze, Anhänger und Anhängesysteme nur
durch Ihren Fachhändler montieren.
• Lesen Sie die zum Kindersitz, Anhänger oder Anhängesystem
zugehörige Gebrauchsanleitung.
• Beachten Sie das zulässige Maximalgewicht für den Kinder-
sitz, den Anhänger oder das Anhängesystem in der zugehö-
rigen Gebrauchsanleitung.
• Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger,
wenn das Kind jünger als 8 Jahre ist und unter 22 kg wiegt.
• Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger,
wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
• Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhän-
ger, wenn es einen angepassten Fahrradhelm trägt, der nach
Norm geprüft und mit dem CE-Prüfzeichen versehen ist.
• Beachten Sie für die Verwendung von Kindersitzen, Anhän-
gern und Anhängesystemen die landesspezifischen Vor-
schriften.
• Gewöhnen Sie sich abseits des Straßenverkehrs an das Fahr-
und Bremsverhalten Ihres Fahrrades mit Kindersitz, Anhänger
oder Anhängesystem.
• Üben Sie abseits des Straßenverkehrs das Auf- und Absteigen.
• Üben Sie mit Ihrem Kind das korrekte Verhalten während der
Fahrt.
• Passen Sie Ihre Fahrweise den veränderten Fahreigenschaf-
ten an.
Kindersitz
• Lassen Sie bei der Montage eines Kindersitzes die Sattelfe-
dern vollständig Umhüllen.
• Lassen Sie bei der Montage eines Kindersitzes alle beweg-
lichen Komponenten verhüllen, z. B. mit einem Speichen-
schutz.
Abb.: H-2 Mitnahme von Kindern im Kindersitz mit Sattelschutz
(links) sowie im Kinderanhänger mit Fahrgastzelle und vor-
schriftsmäßigem Wimpel (rechts). Das Kind ist angeschnallt.
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