2 Zu Ihrer Sicherheit
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Das Gerät darf nur in technisch einwandfreiem und betriebssicheren
Zustand betrieben werden. Der Betreiber ist für den störungsfreien
Betrieb des Gerätes verantwortlich.
Der Betreiber ist ferner verpflichtet, während der gesamten Einsatz-
dauer die Übereinstimmung der erforderlichen Arbeitssicherheits-
maßnahmen mit dem aktuellen Stand der jeweils geltenden Regel-
werke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten.
2.5 Sicherheitskennzeichen am Gerät
Die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitskennzeichen und -
hinweise sind zu beachten.
2.6 CE-Konformität
Dieses Gerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der zutreffenden
EG-Richtlinien. Mit der Anbringung des CE-Zeichens bestätigt VEGA
die erfolgreiche Prüfung. Die CE-Konformitätserklärung finden Sie im
Downloadbereich unter "www.vega.com".
2.7 Erfüllung von NAMUR-Empfehlungen
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der zutreffenden NAMUR-
Empfehlungen.
2.8 FCC-/IC-Konformität (nur für USA/Kanada)
Die VEGAPULS mit allen Antennenbauformen sind FCC/IC-zuge-
lassen.
Von VEGA nicht ausdrücklich genehmigte Änderungen führen zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis nach FCC/IC.
Der VEGAPULS 63 ist konform zu Teil 15 der FCC-Vorschriften und
entspricht den RSS-210-Bestimmungen. Für den Betrieb sind die
entsprechenden Bestimmungen zu beachten:
Das Gerät darf keine Störemissionen verursachen
l
Das Gerät muss unempfindlich gegen Störimmissionen sein, auch
l
gegen solche, die unerwünschte Betriebszustände verursachen
Das Gerät ist für den Betrieb mit einer Antenne entsprechend dem
Kapitel "Maße" in dieser Betriebsanleitung ausgelegt, mit einer
maximalen Verstärkung von 33 dB. Das Gerät darf nicht mit Antennen,
die dort nicht aufgeführt sind oder die eine Verstärkung größer als
33 dB haben, betrieben werden. Die erforderliche Antennenimpedanz
beträgt 50 Ω.
VEGAPULS 63 • 4 ... 20 mA/HART - Zweileiter