8.2 Mindestraumvolumen
Bei Aufstellung im Personen- / Aufenthaltsbereich, der kein besonderer Maschinenraum ist, muss ein Mindestraum-
volumen entsprechend der Kältemittelfüllmenge eingehalten werden. Für das eingesetzte Kältemittel R410A gilt
entsprechend EN 378-1 ein praktischer Grenzwert von 0,44 kg/m³ Kältemittel pro Kubikmeter Raum.
Bei Kältemittelleitungen unter 12 m ist die vorhandene Füllmenge ausreichend. Da bei Kältemittelleitungen über 12
m und maximal 25 m R 410A nachgefüllt werden muß 0,06 kg/m), ist für die Aufstellung des Innenmoduls auch ein
größeres Raumvolumen gemäß der Tabelle notwendig.
Typ
BWL-1S(B)-05
BWL-1S(B)-07
BWL-1S(B)-10
BWL-1S(B)-14
BWL-1S(B)-16
8.3 Transport zum Aufstellungsort
Zur Vermeidung von Transportschäden sollte die Wärmepumpe im verpackten Zustand mit einem Hubwagen zum
endgültigen Aufstellungsort transportiert werden.
3064968_201708
Aufstellung BWL-1S(B)
Kältemittelleitung < 12m
Füllmenge
Raumvolumen
2,15 kg
2,15 kg
2,95 kg
2,95 kg
3,50 kg
Transport mit Hubwagen nur im verpackten Zustand!
Achtung Kippgefahr!
Zur Vermeidung von Geräteschäden darf die Neigung des Außen-
moduls der Wärmepumpe beim Transport nur max. 45° betragen!
Die Bauteile insbesondere die Kunststoffverkleidungen sowie
die Verrohrung des Kältekreises sowie der Heizungsseite dürfen
nicht zu Transportzwecken genutzt werden! Nur die vorgesehe-
nen Haltegriffe für den Transport benutzen!
Gewicht der Wärmepumpe beachten!
„Hinweise" auf der Verpackung müssen beachtet werden.
Achtung
Kältemittelleitung 12m - 25m
Füllmenge bis
> 4,9 m³
2,93 kg
> 4,9 m³
2,93 kg
> 6,7 m³
3,73 kg
> 6,7 m³
3,73 kg
> 8,0 m³
4,28 kg
Raumvolumen
> 6,7 m³
> 6,7 m³
> 8,5 m³
> 8,5 m³
> 9,7 m³
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