Erst und Wiederinbetriebnahme der Heizungsanlage
Die erstmalige Inbetriebnahme und Anpassung der Regelung an die örtlichen
und baulichen Gegebenheiten müssen von Ihrem Heizungsfachbetrieb
vorgenommen werden.
Bevor Sie eine ausgeschaltete Heizungsanlage nach längerer Außerbetrieb
nahme wieder einschalten, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Heizungs
fachbetrieb in Verbindung zu setzen.
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Ein und Ausschalten
1. Kontrollieren Sie den Druck der
Heizungsanlage am Manometer 1.
Mindestanlagendruck 1,2 bar.
Steht der Zeiger des Manometers
unterhalb von 1,2 bar, ist der Druck
der Anlage zu niedrig dann bitte
Ihren Heizungsfachbetrieb benach
richtigen.
2. Nur bei raumluftabhängigem
Betrieb:
Die Verbrennungsluft wird aus
dem Aufstellraum entnommen.
Prüfen Sie, ob die Be und Entlüf
tungsöffnungen des Aufstellraumes
offen und nicht versperrt sind.
3. Gasabsperrhahn 2 öffnen.
4. Netzspannung einschalten (z. B. an
der separaten Sicherung).
5. Anlagenschalter 3 einschalten.
Ihre Heizungsanlage und, falls
angeschlossen, auch die Fern
bedienung sind nun betriebsbereit.
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