Angaben zu Ge-
räuschemissions-
Werten
EMV Geräte-Klas-
sifizierungen
EMV-Maßnahmen
Netzanschluss
Der Wechselrichter erzeugt einen maximalen Schall-Leistungspegel < 80
dB (A) (ref. 1 pW) bei Voll-Last Betrieb gemäß IEC 62109-1:2010.
Die Kühlung des Gerätes erfolgt durch eine elektronische Temperaturrege-
lung so geräuscharm wie möglich und ist abhängig von der umgesetzten Leis-
tung, der Umgebungstemperatur, der Verschmutzung des Gerätes u.a.m.
Ein arbeitsplatzbezogener Emissionswert kann für dieses Gerät nicht angege-
ben werden, da der tatsächlich auftretende Schalldruck-Pegel stark von der
Montagesituation, der Netzqualität, den umgebenden Wänden und den allge-
meinen Raumeigenschaften abhängig ist.
Geräte der Emissionsklasse A:
-
sind nur für den Gebrauch in Industriegebieten vorgesehen
-
können in anderen Gebieten leitungsgebundene und gestrahlte
Störungen verursachen.
Geräte der Emissionsklasse B:
-
erfüllen die Emissionsanforderungen für Wohn- und Industrie-
gebiete. Dies gilt auch für Wohngebiete, in denen die Energie-
versorgung aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz erfolgt.
EMV Geräte-Klassifizierung gemäß Leistungsschild oder techni-
schen Daten.
In besonderen Fällen können trotz Einhaltung der genormten Emissions-
Grenzwerte Beeinflussungen für das vorgesehene Anwendungsgebiet auftre-
ten (z.B. wenn empfindliche Geräte am Aufstellungsort sind oder wenn der
Aufstellungsort in der Nähe von Radio- oder Fernsehempfängern ist). In die-
sem Fall ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen für die Stö-
rungsbehebung zu ergreifen.
Geräte mit hoher Leistung (> 16 A) können auf Grund eines hohen, in die
Hauptversorgung eingespeisten Stromes die Spannungsqualität des Netzes
beeinflussen.
Das kann einige Gerätetypen betreffen in Form von:
-
Anschluss-Beschränkungen
-
Anforderungen hinsichtlich maximal zulässiger Netzimpedanz *)
-
Anforderungen hinsichtlich minimal erforderlicher Kurzschluss-Leistung
*)
*) jeweils an der Schnittstelle zum öffentlichen Netz
siehe technische Daten
In diesem Fall muss sich der Betreiber oder der Anwender des Gerätes versi-
chern, ob das Gerät angeschlossen werden darf, gegebenenfalls durch Rück-
sprache mit dem Energieversorgungs-Unternehmen.
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