1.2 Personelle und organisatorische Voraussetzungen
Organisatorische Maßnahmen des Betreibers
Diese Anleitung muss dem Bedien-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder Transportpersonal zur Verfügung
gestellt werden.
Diese Anleitung muss ständig am Einsatzort des Produkts griffbereit aufbewahrt werden und dem Be-
dien-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder Transportpersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Personal muss mit Hilfe dieser Anleitung in die Handhabung und Instandsetzung des Produkts ein-
gewiesen werden, wobei insbesondere die Sicherheits- und Warnhinweise gelesen und verstanden wer-
den müssen.
Dies gilt in besonderem Maße für Personal, das nur gelegentlich am Produkt tätig wird. Dieses Personal
wiederholt einweisen.
Anforderungen an das Personal
Arbeiten am Produkt dürfen nur von geschultem und eingewiesenem Fachpersonal durchgeführt wer-
den:
• Schulung im Training Center des Herstellers
• Fachpersonal aus dem Maschinen- und Anlagenbau
Die Zuständigkeiten des Personals für Bedienung, Wartung, Instandsetzung und Transport muss der Be-
treiber festlegen.
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten eine sicherheitsgerechte Arbeitskleidung tragen.
Bei allen Arbeiten die jeweils notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen (z.B. Gehörschutz,
Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz). Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung in der je-
weiligen Tätigkeitsbeschreibung beachten.
6 | Sicherheit | MS150028/00D 2014-12