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• An- oder aufgetautes Gefriergut darf nicht wieder
eingefroren werden. Solche Lebensmittel müssen zu
einem Fertiggericht verarbeitet werden (innerhalb 24
Std.)
• Frische Lebensmittel dürfen nicht mit den bereits
gefrorenen Lebensmitteln in Berührung geraten;
frische Lebensmittel müssen auf das Gefrierfachrost
gelegt werden, und möglichst nahe an den Wänden
(seitlich oder hinten), an denen die Temperatur unter
-18°C sinkt, und die Speisen demnach schnell und
schonend eingefroren werden.
• Lagern Sie im Gefrierfach bitte keine hermetisch
verschlossenen Glasflaschen mit Flüssigkeiten, beim
Gefrieren könnten sie platzen.
• Die Höchstmenge an Lebensmitteln, die täglich
eingefroren werden kann, ist auf dem Typenschild
(befindlich im Kühlschrank unten links) ersichtlich
(Beispiel: Kg/24h 4).
! Während des Schnellgefrierens sollte das Öffnen der
Tür vermieden werden.
! Auch während eines Stromausfalls oder einer Störung
sollte die Gefrierfachtür nicht geöffnet werden: Das
Gefrier- bzw. Tiefkühlgut hält sich so unverändert für
ungefähr 9-14 Stunden.
! Liegt die Umgebungstemperatur für längere Zeit unter
14°C, können die zur langzeitigen Konservierung im
Gefrierfach erforderlichen Temperaturen nicht komplett
erreicht werden; demnach ist die Haltbarkeitszeit
verringert.
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