Wasseranschluss
,
Die Zulaufschläuche dürfen
nicht gekürzt oder beschädigt wer-
den (siehe Abb.!).
Siehe auch beiliegenden Installa-
tionsplan!
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Sondervorschriften für Österreich!
– In die Kaltwasserleitung ist gemäß
§ 18 und § 22 der "Verordnung zur
Durchführung des Wasserversor-
gungsgesetzes 1960" unmittelbar vor
der Anschlussstelle des Gerätes ein
Handabsperrventil einzubauen.
– Für die Verbindungsleitung von der
Anschlussstelle am Gerät mit der In-
nenanlage sind nur die im § 12,
Abs. 1 der "Verordnung zur Durch-
führung des Wasserversorgungsge-
setzes 1960" aufgezählten Rohre zu
verwenden.
– Die Verwendung von Gummi- oder
Kunststoffschläuchen als Druckver-
bindungsleitung zwischen Innenanla-
ge und Gerät ist nur dann gestattet,
wenn sie:
- samt den eingebundenen An-
schlussarmaturen einem Mindest-
druck von 1500 kPa (15 bar) stand-
hält
- während der Inbetriebnahme des
Gerätes hinreichend beaufsichtigt
sind und
- nach der jeweiligen Verwendung
des Gerätes durch Sperrung des
Wasserzuflusses vor dem Gummi-
oder Kunststoffschlauch zuverlässig
außer Betrieb gesetzt, oder über-
haupt von der Innenanlage getrennt
wird.