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Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen den
Schaden am weka-Produkt verursacht haben.
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der Mangel in holztypischen Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden,
Quellen oder ähnlichen normalen, in der Natur des Werkstoffes „Holz" begründeten
Veränderungen besteht.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in
Anspruch genommen werden und müssen innerhalb der Garantiezeit schriftlich, per Telefax oder per
e-Mail geltend gemacht werden. Anspruchsvoraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des
Mangels bzw. des Schadens in Form einer geordneten Darstellung des Schadens in Bild und Text.
Garantieansprüche sind zu richten an:
weka Holzbau GmbH, Johannesstraße 16, 17034 Neubrandenburg
Fax: 0395/42908-83; e-Mail:
ACHTUNG! Bei Nachrüstung von Wandelementen, Geräte-, Lagerräumen oder sonstigen
Wandverkleidungen ist eine ständige und vollflächige Unterlüftung der Dachplatten zwingend
erforderlich, da es sonst zu Hitzestau und Beschädigung der Dachplatten kommen kann.
Dazu ist oberhalb der Wände bis zu den Dachplatten ein Mindestabstand von ca. 20 cm zu
gewährleisten.
Montagebedingungen für weka – Montageteam
Wenn Sie Montagehilfe in Anspruch nehmen und dazu ein weka - Montageteam rufen, wird die weka
Holzbau GmbH für Sie wie folgt tätig:
Montage bedeutet das anleitungsgemäße Zusammenfügen (Aufbau) der gelieferten Einzelteile der
Ware ohne Anstrich, Lieferung und Montage von Zubehör und Zubehörteilen. Elektrische Anschlüsse
sind in den Montageleistungen nicht enthalten
Die aufzubauende Ware muss sich am Aufbauort/Standort/Standfläche befinden. Transport des
Artikels oder der Einzelteile über eine Entfernung von 10 - 15m hinaus oder in ein anderes Geschoss
sind im angebotenen Montagepreis nicht enthalten. Der Untergrund muss tragfähig, horizontal und
eben sein.
Im Zweifel gilt für die Ebenheit: DIN 18202 „Ebenheitstoleranzen im Hochbau", Tab.3, Zeile 3, mit
einer maximalen Höhendifferenz der am weitesten von einander entfernten Punkten von ca. 10 bis
11mm.
Alle vorbereitenden Arbeiten müssen gemäß den technischen Regeln vor Beginn der Montage
ausgeführt sein. Die von Ihnen gefertigten oder gewählten Untergründe/Fußböden/ Fundamente
müssen für die Montage geeignet sein.
Hinweise – Dachplatten
Die Dachplatten sind vor der Montage überdacht zu lagern oder gegen direkte Sonnenbestrahlung
zu schützen! Hierzu eignet sich besonders weiße Folie. Bei mehreren übereinander gestapelten
Platten kann sich ein Wärmestau bilden, der durch einen Brennglaseffekt zu Verformungen und
Verfärbungen der Platten führt.
Die Montage der Platten darf nicht bei einer Temperatur von unter +5°C bzw. über 30°C erfolgen.
Um die Dichtheit Ihres Carports zu garantieren, ist beim Verlegen der Dachplatten mit Silikon
(nicht im Lieferumfang enthalten).
Die Bohrung der Dachplatten ist in einer Größe von d = 10 mm vorzubohren!
Bitte beachten Sie, dass bei zweifarbigen Dachplatten die dunkle Seite als Unterseite
verwendet wird.
Verwenden Sie die Abstandhalter!
Beachten Sie, dass die Schrauben nicht zu fest angezogen werden, um das Arbeiten der Platten
zu gewährleisten.
Techn. Änderungen vorbehalten!
info@weka-holzbau.com
Alle Maßangaben sind ca. Maße.
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