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Garantieurkunde Schweiz - Siemens Gigaset AL185 Kurzanleitung

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Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von der Gigaset
Communications GmbH nach eigener Wahl
gegen ein dem Stand der Technik entsprechen-
des Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastatu-
ren, Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen
– soweit im Lieferumfang enthalten) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an die Gigaset Com-
munications GmbH zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum der Gigaset Communi-
cations GmbH über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erwor-
bene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Giga-
set Communications GmbH, Schlavenhorst 66,
D-46395 Bocholt, Germany.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Die Gigaset Communications GmbH haftet
nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzli-
cher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung dersel-
ben obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich die
Gigaset Communications GmbH vor, dem Kun-
den den Austausch oder die Reparatur in Rech-
14
nung zu stellen. Die Gigaset Communications
GmbH wird den Kunden hierüber vorab infor-
mieren.
Die Gigaset Communications GmbH behält sich
das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein
Subunternehmen ausführen zu lassen.
Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/service
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich
bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000

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Diese Anleitung auch für:

Gigaset al180Gigaset al285Gigaset al280

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