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MONTAGE UND VORBEREITUNG
Verwenden des Ausfahrbare
Lautsprecher
(Nur LA97**)
Ausfahrbare Lautsprecher
1 Wenn der Fernseher eingeschaltet wird, wird
der Ausfahrbare Lautsprecher.
2 Um den Ausfahrbare Lautsprecher einzurichten,
wählen Sie Mehr ➡ Einstellungen ➡ TON ➡
Ausfahrbare Lautsprecher.
- Wenn Sie den Fernseher auf einem Tisch
oder einer Fläche anbringen, vergewissern
Sie sich, dass genügend Platz vorhanden
ist, damit die Ausfahrbare Lautsprecher
werden können. Andernfalls kann es
zu Schäden am Fernseher oder zu
Verletzungen kommen.
- Wenden Sie beim Einsatz der Ausfahrbare
Lautsprecher keine Gewalt an, da dies zu
Fehlfunktionen führen kann.
- Wenn der Ton fehlerhaft oder verzerrt
ist, überprüfen Sie, ob der Ausfahrbare
Lautsprecher ist.
3 Stellen Sie sicher, dass der Lautsprecher
eingefahren ist, wenn der Fernseher
transportiert wird. Wenn der Lautsprecher beim
Transport ausgefahren ist, kann er beschädigt
werden und funktioniert dann möglicherweise
nicht mehr richtig.
- Um den Lautsprecher einzufahren, wählen
Sie TON ➡ Ausfahrbare Lautsprecher
und "Beim Einschalten des TV-Geräts
offen." und drücken Sie die EIN/AUS-
Taste.
Verwendung der integrierten
Kamera
(Abhängig vom Modell)
Sie können über Skype Videogespräche führen
oder mithilfe der integrierten Kamera des Fern-
sehgeräts die Bewegungserkennung nutzen.
Dieses Fernsehgerät unterstützt nicht die Ver-
wendung einer externen Kamera.
HINWEIS
y Vor der Verwendung der integrierten Kamera
müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie
nach den einschlägigen nationalen
Gesetzen, einschließlich des Strafrechts,
gesetzlich für die Nutzung oder den
Missbrauch der Kamera verantwortlich sind.
y Die einschlägigen nationalen Gesetze
umfassen das Gesetz über den Schutz
personenbezogener Daten, das die
Verarbeitung und Weitergabe von
persönlichen Daten regelt, und das Gesetz
über die Regulierung der
Kameraüberwachung am Arbeitsplatz und
an anderen Orten.
y Verwenden Sie die integrierte Kamera auf
keinen Fall für bedenkliche, rechts- oder
sittenwidrige Aufnahmen. Mit Ausnahme von
öffentlichen Orten oder Veranstaltungen
muss gegebenenfalls eine
Einverständniserklärung für Fotoaufnahmen
eingeholt werden. Wir raten Ihnen von
Aufnahmen folgender Szenen ab:
(1) Filmen Sie nicht an Orten, an denen dies
generell verboten ist, z. B. Toiletten,
Umkleiden, Umkleidekabinen und
Sicherheitsbereiche.
(2) Verletzen Sie nicht die Privatsphäre
anderer Personen.
(3) Verletzen Sie nicht die einschlägigen
Vorschriften oder Gesetze.