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Außerbetriebnahme; Entsorgung Des Gerätes In Der Bundesrepublik Deutschland - Binder C 170 Betriebsanleitung

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17.2 Außerbetriebnahme
• Gerät am Hauptschalter (2) ausschalten und vom Stromnetz trennen (Netzstecker ziehen).
• CO
Zufuhr zum Gerät unterbrechen. Gasanschluss entfernen.
2
• Der Geräteinnenraum muss nach einer Sterilisation ausreichend abgekühlt sein, bevor Teile entnom-
men werden.
• Die Wasserschale darf nicht mit Wasser gefüllt bleiben, wenn der CO
Sonst kann Kondensation an den Innenwänden sowie im Bereich der Ansaug- und Einspritzdüse der
CO
-Sensorkammer auftreten, wobei beim Wiedereinschalten ein Austreten von Kondensat aus den
2
Öffnungen der Ansaug- und Einspritzdüse zu beobachten ist. In diesem Fall muss der Innenraum vor
einer erneuten Beschickung des Gerätes gereinigt und mit offenen Türen für mindestens eine Stunde
im eingeschalteten Zustand bei 37 °C ausgetrocknet werden. BINDER empfiehlt eine Heißluft-
Sterilisation vor Inbetriebnahme.
• Die Demontage des Einschubträgers erfolgt im Innenraum des Gerätes. Einschubbleche entnehmen,
beide Seitenteile des Einschubträgers oben zur Mitte hin einklappen und entnehmen.
Der Einschubträger kann nicht komplett mit den Einschüben aus dem Schrank entnom-
men werden.
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 17.3 bis 17.5 entsorgen.
Beachten Sie bei erneuter Inbetriebnahme die entsprechenden Hinweise in Kap. 6.2.
17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für
ausschließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammel-
stellen abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der
EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt
zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wie-
derverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organi-
siert.
Verstoß gegen geltendes Recht.
∅ BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
 Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder
 Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
C (E3) 07/2017
2
VORSICHT
-Inkubator außer Betrieb ist.
Seite 73/92

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