Konformitätserklärungen
Europäische Union
CE-Kennzeichnung der Europäischen Union und
Konformitätshinweise
Produkte, die zum Verkauf innerhalb der Europäischen Union
bestimmt sind, müssen mit einer CEKennzeichnung (Conformité
Européene) versehen sein. Diese bestätigt die Konformität zu den
nachfolgend angegebenen und anwendbaren Direktiven und
Europäischen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dieses
Gerät trägt zudem die Kennzeichnung für Klasse 2.
Die folgenden Angaben sind nur für Geräte mit einer CE-
Kennzeichnung zutreffend
Europäische Richtlinien
Diese informationstechnische Ausrüstung wurde geprüft und als
konform zu den folgenden Europäischen Direktiven erklärt:
•
EMV-Richtlinie 2004/108/EC
•
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EC
•
R&TTE-Richtlinie 1999/5/EC
.
Europäische Funkzulassungsinformationen
(für Produkte, die mit EU-genehmigten
Funkeinrichtungen ausgestattet sind)
Da es sich bei Ihrem Gerät um ein Notebook für den Privat- oder
Büroeinsatz handelt, können darin WLAN-Geräte (Hochfrequenz-
Funkkommunikationsgeräte (HF)) schwacher Leistung für das 2,4
GHz/5 GHz-Band vorhanden (integriert) sein. Dieser Abschnitt gilt
nur, wenn solche Ausrüstungen vorhanden sind. Überprüfen Sie
auf dem Typenschild, ob Ihr System Funkeinrichtungen enthält.
Funkgeräte als Bestandteil unseres Systems dürfen innerhalb der
Europäischen Union oder angegliederten Gebieten nur dann
verwendet werden, wenn das Typenschild ein CE-Kennzeichen
mit einer Offiziellen Geräteregistriernummer und dem
Warnhinweis zeigt.
Die Sendeleistung der Funkeinrichtungen (oder Geräte), die
möglicherweise in Ihren Notebook integriert sind, liegt weit
unterhalb der HF-Emissionsgrenzwerte die von der Europäischen
Kommission in der der R&TTE-Richtlinie festgelegt wurden.
Das untere Band von 5,15 bis 5,35 GHz ist ausschließlich für Einsatz
in geschlossenen Räumen bestimmt.
Unter der Überschrift „Einschränkungen für den Europäischen
Wirtschaftraum" finden Sie Hinweise zu den Einschränkungen
802.11b und 802.11g für bestimmte Länder oder Regionen
innerhalb von Ländern.
Kapitel 6.
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Anhang