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Einschränkungen Für Drahtlose Geräte - Nikon Coolpix S6 Handbuch

Digitalkamera
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Hinweise
• Die Reproduktion der Dokumentationen, auch
das auszugsweise Vervielfältigen, bedarf der aus-
drücklichen Genehmigung durch Nikon. Dies
gilt auch für die elektronische Erfassung und die
Übersetzung in eine andere Sprache.
• Änderungen jeglicher Art ohne Vorankündigung
vorbehalten.
• Nikon übernimmt keine Haftung für Schäden, die
durch unsachgemäßen Gebrauch des Produkts
entstehen.
Einschränkungen für drahtlose Geräte
Das drahtlose Sende-Empfangsgerät in diesem Produkt entspricht den Vorschriften für drahtlose Geräte
in jenem Land, in dem es verkauft wurde; es darf nicht in anderen Ländern verwendet werden (in der EU
oder EFTA erworbene Produkte können überall innerhalb der EU oder EFTA benutzt werden). Nikon über-
nimmt keine Haftung für den Gebrauch in anderen Ländern. Anwender, die sich über das ursprüngliche
Verkaufsland nicht sicher sind, sollten sich mit ihrem Nikon Kundendienstzentrum oder mit den von Nikon
befugten Kundendienstvertretern vor Ort beraten. Diese Einschränkung gilt nur für den drahtlosen Betrieb
und keinen anderen Einsatz des Produkts.
Hinweis für Kunden in Europa
Hiermit erklärt Nikon, dass sich diese Digitalkamera in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforde-
rungen und den anderen relevanten Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EG befi ndet. (BMWi)
Hinweis für in Frankreich ansässige Kunden
Der Gebrauch eines drahtlosen Sende-Empfangsgeräts im Freien ist in Frankreich nicht gestattet.
iv
• Die Dokumentationen zu Ihrer Nikon-Kamera
wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sollten Sie je-
doch Fehler in den Dokumentationen entdecken
oder Verbesserungsvorschläge machen können,
wäre Nikon für einen entsprechenden Hinweis
sehr dankbar. (Die Adresse der Nikon-Vertretung
in Ihrer Nähe ist separat aufgeführt.)
• Dieses Produkt enthält in den USA entwickelte
Verschlüsselungssoftware und unterliegt den US-
Ausfuhrbestimmungen. Es darf nicht direkt oder
indirekt in Länder exportiert werden, gegen die
die USA ein Handelsembargo ausgerufen haben.
Zum Zeitpunkt November 2005 betriff t dies die
folgenden Länder: Kuba, Iran, Nordkorea, Libyen,
Sudan und Syrien.

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