Bedienungsanleitung
8.3. Sicherheitsabstände
Aufstellungsverbot
9. Schornsteinanschluss
Anschluss
Bauart
Wertetripel
Rohrdurchmesser
12
Brennstoffe
Folgende Sicherheitsabstände zu brennbarem Material
müssen eingehalten werden:
Seitenwände, Rückwand
Frontseite mit Feuerraumtüre
Deckfläche
Der Kaminofen darf nicht aufgestellt werden in:
Räumen, in denen leicht entzündliche und leicht brennbare
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;
Räumen oder Zonen, in denen brennbare Gase oder
Dämpfe auftreten können oder die sehr staubig sind;
Räumen mit hoher Brandbelastung;
Fluchtwege.
Um einen konstanten Schornsteinzug im Schornstein zu ge-
währleisten, wird der Einbau eines Zugreglers empfohlen.
Der Kaminofen ist mit einer selbstschliessenden Feuerraumtü-
re ausgerüstet und ist somit geeignet, an Schornsteine mit
Mehrfachbelegung angeschlossen zu werden.
Bei einer Mehrfachbelegung dürfen bis zu 4 Feuerstätten der
Bauart 1 an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen
werden, wobei auch Gemischtbelegung mit verschiedenen
Energiearten möglich ist. Dabei dürfen Feuerstätten mit festen
Brennstoffen (Holz) eine max. Leistung von 20 kW haben.
Die gesamte maximale Leistung darf 70 kW nicht überschrei-
ten. Dabei muss ein ausreichender Schornsteinquerschnitt
vorhanden sein.
Für die Schornsteinberechnung nach DIN 4705 Teil 1 und Teil
2 bzw. Teil 3 (Mehrfachbelegung) gilt das Wertetripel. Zur Er-
reichung der Nennwärmeleistung muss der notwendige För-
derdruck des Schornsteins 12 Pa betragen.
Der Kaminofen hat einen Abgasstutzen von 150 mm. Der
Durchmesser des Verbindungsstücks darf nicht kleiner
gewählt sein. Der lichte Durchmesser des Schornsteins sollte
180 mm nicht unterschreiten.
örtliche Vorschriften beachten
250mm
250mm