Vermeidung von Hörverlust
Setzen Sie sich zur Vermeidung von Hörschäden nicht über einen längeren Zeitraum hohen Lautstärken aus.
Frankreich: Kopf-/Ohrhörer für dieses Gerät entsprechen den Anforderungen zum Schalldruckpegel der gültigen
Standards EN 50332-1:2013 und/oder EN50332-2:2013, wie durch den französischen Artikel L.5232-1 gefordert.
CE-Kennzeichen-Warnung
0682
CE-Zeichen für Geräte ohne Wireless LAN/Bluetooth
Dieses Gerät stimmt mit den Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EU des Europaparlaments und -rates vom 9.
März 1999 überein, in der Funk- und Telekommunikationsgeräte und die Anerkennung der Konformität geregelt
ist.
Der höchste CE-SAR-Wert für dieses Gerät beträgt 1.02 W/Kg.
Informationen zur Hochfrequenz-Belastung (SAR) - CE
Dieses Gerät erfüllt die EU-Anforderungen (1999/5/EG) zur Beschränkung der Exposition der Bevölkerung
gegenüber elektromagnetischen Feldern zum Schutz der Gesundheit.
Die Grenzwerte sind Teil umfassender Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung. Diese Empfehlungen
wurden durch regelmäßige und gründliche Evaluationen wissenschaftlicher Studien von unabhängigen
wissenschaftlichen Organisationen entwickelt und geprüft. Die Messeinheit des empfohlenen Grenzwertes für
Mobilgeräte des Europäischen Rates ist die „spezifische Absorptionsrate" (SAR); der SAR-Grenzwert beträgt 2.0
W/kg, gemittelt über 10 g Körpergewebe. Er erfüllt die Anforderungen der International Commission on Non-
Ionizing Radiation Protection (ICNIRP).
Dieses Gerät wurde beim Betrieb am Körper getestet und erfüllt die ICNRP-Expositionsrichtwerte sowie die
europäischen Standards EN 50566 und EN 62209-2. SAR ist mit diesem Gerät in einem Abstand von 1,0 cm zum
Körper gemessen, während die Übertragung bei der höchsten zulässigen Ausgangsleistungsniveau in allen
Frequenzbändern des Gerätes.
India RoHS
Dieses Produkt entspricht dem "India E-Waste (Management und Behandlung) Rule 2011" und verbietet die
Verwendung von Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte
Diphenylether (PBDE) in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gew.% in homogenen Materialien und 0,01% nach
Gewicht in homogenen Materialien für Cadmium, mit Ausnahme der in Anhang II der Regel aufgeführten
Ausnahmen.
167
Anhang