Telefonische Genehmigung (Autorisierung)
Wird eine Kreditkartenzahlung mit dem Hinweis „Autorisierungsstelle anrufen" abgelehnt, können
Sie in diesem Fall die Zahlung nur als sog. „telefonische Genehmigung" durchführen.
Sie erhalten von der Autorisierungsstelle eine sog. Autorisierungs-ID (AID, max. 8-stellig), welche
Sie für die Durchführung der Zahlung am Terminal benötigen. Die Telefonnummer Ihrer Autorisie-
rungsstelle ist in den Vertragsunterlagen Ihrer Kreditkartengesellschaft (z.B. MasterCard oder VI-
SA) enthalten.
Der Beleg einer telefonischen Autorisierung ist nach der Angabe der VU-Nummer mit dem zu-
sätzlichen Text „* TELEFON BUCHUNG *" und der Autorisierungs-ID gekennzeichnet.
Bei einem fehlerhaften Magnetstreifen der Kreditkarte können die Kartendaten auch manuell ein-
gegeben werden.
Die telefonische Autorisierung wird immer online durchgeführt. Die telefonische Autorisierung für
Kreditkarten wird wie folgt durchgeführt.
1. Funktion Telefoni-
sche
Genehmigung
(Autorisierung)
1. Funktion Telefoni-
sche Genehmigung
(Autorisierung)
1. Funktion Telefoni-
sche Genehmigung
(Autorisierung)
Seite 27
2. Wahl „Zahlung"
2. Wahl
„Reservierung" und
Wahl der Art der Re-
servierung
2. Wahl „Trinkgeld"
3. Betrag eingeben
3. Betrag eingeben
3. TA-Nummer einge-
ben
4. Karte einlesen
(Chip-, Magnet- oder
Kontaktlos-Karte)
4. Karte einlesen
(Chip-, Magnet- oder
Kontaktlos-Karte)