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Lenovo ThinkPad X41 Servicehandbuch Seite 81

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Lenovo beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahr-
lässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder
auf Grund unerlaubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich
zwingenden Haftung begrenzt auf:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist; und
2. bei anderen direkten Schäden auf die für die Maschine zu entrichtenden
Gebühren, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von
Lenovo sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den
Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar
gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH
WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN
WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGEN-
ÜBER DEM KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER
HAFTUNGSBEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER
BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER
FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄ-
DEN; ODER 4) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST
ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORD-
NUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGREN-
ZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN
UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Geltendes Recht
Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes
zur Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die
Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus
dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in
Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen,
ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE
GELTENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM
JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VON-
EINANDER ABWEICHEN KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Recht-
sprechung des Landes, in dem die Maschine erworben wurde.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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