GARANTIE
GARANTIE
ACHTUNG
Hypertherm empfiehlt, für Ihr Hypertherm-System nur Original-
Ersatzteile zu verwenden. Bei Schäden, die dadurch entstanden
sind, dass keine Original-Ersatzteile verwendet wurden, prüft
Hypertherm, ob Garantie gewährt werden kann oder nicht.
ACHTUNG
Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts selbst
verantwortlich. Hypertherm übernimmt keine Gewähr für die
ordnungsgemäße Nutzung des Produkts in Ihrer Umgebung und
kann dafür auch keine Garantie gewähren.
ALLGEMEIN
Hypertherm, Inc. garantiert, dass seine Produkte keine Material-
und Verarbeitungsfehler aufweisen, vorausgesetzt, Hypertherm
wird (i) innerhalb eines Zeitraumes von zwei (2) Jahren ab dem
Liefertag an Sie über einen Defekt an der Stromquelle informiert,
ausgenommen sind Stromquellen der G3-Serie, für welche ein
Zeitraum von drei (3) Jahren ab Lieferdatum an Sie gilt, und
(ii) bezüglich eines Defekts am Brenner und Schlauchpaket
innerhalb eines Zeitraumes von einem (1) Jahr ab Lieferdatum an
Sie informiert. Von der Garantie ausgeschlossen sing Produkte,
die fehlerhaft installiert, modifiziert oder auf sonstige Weise
beschädigt wurden.
Sämtliche durch diese Garantie abgedeckten defekten Produkte
werden von Hypertherm nach seiner eigenen Wahl unentgeltlich
repariert, ersetzt oder angepasst. Voraussetzung hierzu ist die
Rücksendung der Ware an die Geschäftsadresse von
Hypertherm in Hanover, New Hampshire, oder an eine von
Hypertherm autorisierte Reparaturwerkstatt. Rücksendungen
werden nur angenommen, wenn sie vorher von Hypertherm
autorisiert wurden – dies geschieht im Normalfall rasch und
unbürokratisch – und wenn die Ware angemessen verpackt ist.
Versicherungs- und Frachtkosten sowie alle sonstigen bei der
Rücksendung anfallenden Kosten trägt der Absender.
Hypertherm haftet außerdem nicht für Reparaturen, den Ersatz
oder Neujustierungen von Produkten, die von dieser Garantie
abgedeckt werden, außer für diese, die gemäß diesem Absatz
angesprochen wurden oder für die Hypertherm zuvor eine
schriftliche Einverständniserklärung abgegeben hat. Die obigen
Garantie-Bestimmungen sind verbindlich und gelten anstelle
von allen anderen Garantie-Bestimmungen, seien sie
ausdrücklich festgelegt, impliziert, gesetzlich festgelegt
oder auf andere Weise in Bezug zu den Produkten oder den
Resultaten, die sich aus der Nutzung dieser Produkte
ergeben, ausgedrückt; sie gelten auch anstelle von allen
implizierten Garantien oder Qualitäts-Bedingungen oder
Aussagen zur Markt-Tauglichkeit oder zur Eignung für einen
bestimmten Zweck oder bei Rechtsverletzungen. Das vorher
Gesagte gilt einzig und allein als Rechtsmittel für alle
Garantie-Verletzungen, die sich Hypertherm zuschulden
kommen lässt. Großhändler und Wiederverkäufer mögen
andere oder zusätzliche Garantien anbieten, aber Großhändler
und Wiederverkäufer sind nicht autorisiert, Ihnen zusätzlichen
Garantieschutz zu gewähren oder Aussagen zu treffen, von
denen behauptet wird, sie seien für Hypertherm verbindlich.
PATENTSCHUTZ
Außer in Fällen von Produkten, die nicht von Hypertherm
hergestellt wurden oder die von einer (im juristischen Sinne)
anderen Person als Hypertherm hergestellt wurden, die sich
nicht strikt an die Spezifikationen von Hypertherm hielt, wird
Hypertherm auf eigene Kosten Prozesse oder Verfahren führen
oder beilegen, die gegen Sie mit der Begründung eingeleitet
ii
9/12/01
werden, dass die Verwendung eines Hypertherm-Produkts –
und zwar die alleinige Verwendung dieses Produkts und nicht
in Verbindung mit irgendeinem anderen Produkt, das nicht von
Hypertherm geliefert wurde – ein Patent einer dritten Partei
verletzt; dasselbe gilt auch bei Verletzungen in Fällen von
Design-, Verarbeitungs- und Formelvorgaben oder von
Kombinationen aus all diesem, die nicht von Hypertherm
entwickelt wurden oder von denen behauptet wird, dass sie von
Hypertherm entwickelt wurden. Verständigen Sie Hypertherm
unverzüglich, sobald Sie erfahren, dass eine Klage gegen Sie
angestrengt wird oder wenn Ihnen mit einer Klage in Verbindung
mit einer solchen angeblichen Patentverletzung gedroht wird;
Hypertherms Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ist
abhängig von Hypertherms alleiniger Kontrolle bei der
Verteidigung des Anspruchs und der Kooperation und
Unterstützung der beklagten Partei.
HAFTUNGS-BESCHRÄNKUNG
Hypertherm ist in keinem Fall Personen oder Körperschaften
für zufällig verursachte Schäden, Folgeschäden, indirekte
Schäden oder Schäden, die aus Strafen resultieren (inbegriffen
– aber nicht darauf beschränkt – sind Gewinneinbrüche)
haftbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Haftpflicht
auf einem Vertragsbruch, einem Delikt, Erfolgshaftung,
Garantie-Verletzungen, einem Versagen des eigentlichen
Zweckes oder anderem basiert. Selbst wenn auf die
Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, ist
Hypertherm nicht haftbar.
HAFTUNGS-OBERGRENZE
In keinem Fall wird Hypertherms Haftpflicht-Leistung für
eine Forderung, eine Klage, einen Prozess oder ein
Verfahren, die aufgrund der Verwendung des Produktes oder
daraus resultierender Folgen gemacht wird bzw. erhoben
wird bzw. anstehen, im Ganzen die Summe übersteigen, die
für die Produkte bezahlt wurde, die den Anlass für solche
Forderungen geben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die
Haftpflicht auf einem Vertragsbruch, einem Delikt,
Erfolgshaftung, Garantie-Verletzungen, einem Versagen des
eigentlichen Zweckes oder anderem basiert.
VERSICHERUNG
Sie sind dazu verpflichtet, Versicherungen in solchen Mengen
und Arten abzuschließen bzw. jederzeit beizubehalten, und Sie
sind weiter dazu verpflichtet, die Deckungssumme für
Schadensansprüche genügend hoch und angemessen zu
gestalten, dass Hypertherm, sollte es in Zusammenhang mit
seinen Produkten zu Klagen kommen, so wenig wie möglich
belastet wird.
NATIONALE UND LOKALE NUTZUNGSBESTIMMUNGEN
Die Nutzungsbestimmungen für nationale und lokale
Wasserleitungs- oder elektrische Leitungssysteme haben
Vorrang vor den Anweisungen, die dieses Handbuch enthält.
Hypertherm wird in keinem Fall für Personen- oder
Sachschäden haften, die von einer unsachgemäßen Nutzung
dieser Systeme stammen oder die von unzulänglichen
Arbeitspraktiken herrühren.
ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN
Sie können etwaig verbliebene Rechte, die Sie hierunter noch
haben, nur in Verbindung mit dem Verkauf all oder wesentlich all
Ihrer Aktiva und all oder wesentlich all Ihres Aktienkapitals an
einen interessierten Nachfolger übertragen. Dieser muss sich
außerdem bereit erklären, alle Bedingungen und Auflagen dieses
Garantie-Vertrages als verbindlich anzuerkennen.
HYPERTHERM Plasmaschneidsysteme