Sicherheitshinweise sind zu beachten!
● Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkundi-
11.1 Wartung
gen
zu warten.
1)
Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei fol-
gende Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges
und des Fettabscheiders,
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und
Installationen, sofern vorhanden.
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind im
Betriebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.
● Die mechnischen bzw. elektromechanischen Baugruppen,
wie Pumpen, Ventile, Schauglas, Absperrorgane usw. sind
zu warten.
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Ab-
11.2 Überprüfung (Generalinspektion)
ständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideran-
lage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reini-
gung, durch einen Fachkundigen
gemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw.
erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage
- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und der
elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als
Lüftungsleitung über Dach
1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat KESSEL
nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen
oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesse-
rung zweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat
der Käufer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die Fest-
stellung von offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei
nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach
ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Für Nachbes-
serungen und Nachlieferungen haftet KESSEL in gleichem Um-
fang wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand. Für Neu-
lieferungen beginnt die Gewährleis-tungsfrist neu zu laufen, je-
doch nur im Umfang der Neulieferung.
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung
übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an
unseren Vertragspartner.
§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
11. Wartung/Generalinspektion
auf ihren ordnungs-
2)
12. Gewährleistung
31
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Be-
triebstagebuch
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnom-
menen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulas-
sungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässe-
rungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht unter
Angabe eventueller Mängel zu erstellen. Wurden Mängel
festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
Als „sachkundig" werden Personen des Betreibers oder be-
1)
auftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung,
ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit ge-
wonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen
oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht
durchführen.
Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb und
Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit
nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die ein-
schlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern
sowie die auf dem Gebiet der Abscheidertechnik tätigen
Sachverständigenorganisationen anbieten.
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhän-
2)
giger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen,
die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für
Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen
verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größe-
ren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, be-
züglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundene-
nen Fachkundigen des Betreibers mit gleicher Qualifikation
und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KESSEL AG die
Gewährleistungsfrist für Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettab-
scheider, Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzister-
nen auf 20 Jahre bezüglich Behälter. Dies bezieht sich auf die
Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage sowie ein
bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend den aktuell gültigen
Einbau- und Bedienungsanleitungen und den gültigen Normen.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist.
Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung auf-
treten.
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten oder Ver-
schraubungen darf nur durch den Hersteller erfolgen. Andernfalls
können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.
Stand 01. 06. 2010