Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Wartung des Schneidgeräts
Das Schneidgerät muss gemäß den Empfehlungen des
Herstellers routinemäßig gewartet werden. Alle Zugangs-
und Wartungsklappen und -abdeckungen sollten während
des Betriebs geschlossen und ordnungsgemäß befestigt
sein. Das Schneidgerät sollte in keiner Weise modifiziert
werden, außer wie in den Herstelleranweisungen
schriftlich beschrieben und in Übereinstimmung mit
diesen. So sollten beispielsweise die Funkenstrecken
der Lichtbogen-Zünd- und Stabilierungsgeräte gemäß
den Empfehlungen des Herstellers angepasst und
gewartet werden.
Schneidkabel
Die Schneidkabel sollten so kurz wie möglich gehalten
werden und eng zusammen am Boden entlang bzw.
in Bodennähe verlaufen.
Potenzialausgleich
Elektrische Verbindung aller metallischen Bauteile an der
Schneidanlage und in ihrer Nähe sollte in Betracht
gezogen werden.
Elektrisch mit dem Werkstück verbundene metallische
Bauteile erhöhen jedoch das Risiko, dass der Bediener
einen elektrischen Schlag bekommen könnte, wenn
er diese metallischen Bauteile und die Elektrode
(bzw. Düse bei Laserköpfen) gleichzeitig berührt.
Der Bediener ist von allen derartig verbundenen
metallischen Bauteilen zu isolieren.
SC-12
Erdung des Werkstücks
Ist das Werkstück aus Sicherheitsgründen nicht elektrisch
mit der Erde verbunden oder aufgrund seiner Größe und
Position nicht geerdet (z. B. Schiffsrumpf oder Baustahl),
kann eine Verbindung des Werkstücks zur Erde die
Emissionen in manchen, aber nicht allen Fällen reduzieren.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Erdung des
Werkstücks nicht die Verletzungsgefahr für den Bediener
oder das Schadensrisiko für andere elektrische Geräte
erhöht. Bei Bedarf sollte die Verbindung des Werkstücks
zur Erde durch eine direkte Verbindung zum Werkstück
hergestellt werden. Da in manchen Ländern eine direkte
Verbindung jedoch nicht erlaubt ist, sollte die
Verbindung dort durch entsprechende Maßnahmen
in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften
erzielt werden.
Anmerkung: Der Schneidkreis kann aus
Sicherheitsgründen geerdet oder nicht geerdet sein.
Änderungen der Erdungsmaßnahmen sollten nur
durch eine sachkundige Person genehmigt werden,
die beurteilen kann, ob die Veränderungen die
Verletzungsgefahr erhöhen, z. B. durch parallele
Rückleitungen für den Schneidstrom, die den
Potenzialausgleich anderer Geräte beschädigen können.
Weitere Richtlinien finden Sie in IEC 60974-9,
Lichtbogenschweißeinrichtungen, Teil 9: Errichten
und Betreiben.
Entstörung und Abschirmung
Selektive Abschirmung anderer Kabel und Geräte
in der Umgebung kann problematische Störungen
abschwächen. Bei speziellen Anwendungen kann
die Abschirmung der gesamten Plasmaschneidanlage
in Betracht gezogen werden.
Sicherheit und Konformität