6. Beschränkte Garantie auf das Speichermedium.
SHARP garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, daß die zur Aufzeichnung der
Software verwendeten Datenträger bei normaler Benutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die
gesamte Haftung von SHARP und/oder den Lizenzgebern von Sharp und Ihr alleiniger Rechtsanspruch besteht in
dem Ersatz des Datenträgers, der dieser beschränkten Garantie nicht genügt, die in diesem 6. Punkt der
Lizenzvereinbarung festgelegt ist. Der Datenträger wird dann ersetzt, wenn er zusammen mit einer Kopie Ihrer
Kaufquittung an Sharp oder einen von Sharp autorisierten Händler zurückgegeben wird. SHARP ist nicht
verpflichtet, einen durch Unfall, Mißbrauch oder unsachgemäße Anwendung beschädigten Datenträger zu ersetzen.
JEGLICHE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUF DIE DATENTRÄGER,
EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIE, DASS DIE WAREN VON
MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, SIND AUF
EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN BEGRENZT, GERECHNET AB AUSLIEFERUNGSDATUM.
DIESE GARANTIE GIBT IHNEN GEWISSE RECHTE; ES KÖNNEN IHNEN WEITERE RECHTE ZUSTEHEN,
DIE SICH VON STAAT/RECHTSORDNUNG ZU STAAT/ RECHTSORDNUNG UNTERSCHEIDEN KÖNNEN.
7. Software-Garantieausschluß.
Sie bestätigen und akzeptieren hiermit ausdrücklich, daß die Verwendung der Software auf eigenes Risiko geschieht.
Die Software und die begleitende Dokumentation werden auf einer IST-ZUSTAND-Basis und ohne weitere
Gewährleistung ausgeliefert; SHARP UND DIE LIZENZGEBER VON SHARP (für die Klauseln 7 und 8 werden
SHARP und die Lizenzgeber von SHARP gemeinsam als SHARP bezeichnet) SCHLIESSEN HIERMIT
AUSDRÜCKLICH ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN
GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF DIE STILLSCHWEIGEND
EINGESCHLOSSENE GARANTIE, DASS DIE WAREN VON MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. SHARP ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE IN
DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS
ENTSPRECHEN, ODER DASS DIE ANWENDUNG DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER
FEHLERFREI MÖGLICH IST, ODER DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN.
AUSSERDEM GIBT SHARP KEINE GARANTIE BZW. MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN, WAS DIE
RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER ANDERE EIGENSCHAFTEN ANBELANGT, DIE
SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ODER
AUS DEN FOLGEN DER VERWENDUNG ERGEBEN. KEINERLEI MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE
INFORMATIONEN ODER HINWEISE, DIE VON SHARP ODER VON EINEM VON SHARP AUTORISIERTEN
HÄNDLER ABGEGEBEN WERDEN, KÖNNEN ZU EINEM GARANTIEANSPRUCH FÜHREN ODER AUF
ANDERE WEISE DEN UMFANG DIESER GARANTIE ERWEITERN. IM FALLE EINES DEFEKTS DER
SOFTWARE SIND SIE SELBST (UND NICHT SHARP ODER EIN VON SHARP AUTORISIERTER HÄNDLER)
FÜR ALLE KOSTEN DER NOTWENDIG GEWORDENEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN UND
KORREKTUREN VERANTWORTLICH. EINIGE STAATEN/LÄNDER ERLAUBEN KEINEN AUSSCHLUSS VON
STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN. IN DIESEM FALL GILT DER OBEN
AUFGEFÜHRTE AUSSCHLUSS FÜR SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT.
8. Haftungsbeschränkung.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, SELBST BEI FAHRLÄSSIGKEIT, KANN SHARP FÜR ZUSÄTZLICHE,
SPEZIELLE ODER NACHFOLGENDE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE
VERWENDUNG BZW. VERWENDUNGSUNFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN
DOKUMENTATION ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN SHARP ODER EIN VON SHARP
AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
EINIGE STAATEN/RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS ODER EINE
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR ZUSÄTZLICHE ODER FOLGESCHÄDEN; IN DIESEM FALLE
TREFFEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE UNTER UMSTÄNDEN AUF SIE
NICHT ZU. Auf keinen Fall kann der von SHARP zu leistende Ersatz für Schäden, Verluste und Klagegründe
[weder im Rahmen eines Vertrags, noch bei einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder
resultierend aus anderen Ursachen] den Betrag übersteigen, den Sie für die Software bezahlt haben.
9. Geltendes Recht und Teilnichtigkeit.
Für einen Teil der Software, der sich auf die Verwendung mit Apple Macintosh und Microsoft Windows
bezieht, unterliegt die Anwendung und Auslegung dieser Lizenzvereinbarung den in Kalifornien bzw.
Washington geltenden Gesetzen. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine zuständige Gerichtsbarkeit eine der
Klauseln dieser Lizenzvereinbarung oder einen Teil einer Klausel als nicht einklagbar beurteilen, so ist die
betreffende Vertragsklausel bis zum größtmöglichen Umfang zu erfüllen, um dem Vereinbarungszweck der
Parteien Genüge zu tun. Die übrigen Vertragsbedingungen gelten weiterhin im vollen Umfang des Gesetzes.
10. Vollständige Vereinbarung.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den beiden Parteien in bezug auf die Verwendung der
Software und der begleitenden Dokumentation dar; diese Lizenz ersetzt alle vorherigen oder gegenwärtig wirksamen
Abmachungen oder Vereinbarungen, die den obigen Vertragsinhalt betreffen, seien sie in schriftlicher oder mündlicher
Form. Zusätze zu oder Veränderungen an dieser Lizenz sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form
abgefaßt und von einem bevollmächtigten Repräsentanten der Firma SHARP unterzeichnet wurden.
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