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13. Garantie

Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den
Erstanwender.
Als
Beleg
gilt
die
Kassenquittung
bzw.
Rechnungskopie. Die Garantie erstreckt sich auf die Behebung von
Mängeln, die auf Material- oder Produktionsfehlern beruhen. Die
Garantieleistung erfolgt durch Instandsetzung oder Austausch
mangelhafter Teile aus dem Originalprogramm des Herstellers.
Nicht
in
der
Garantie
enthalten
sind
Mängel,
die
durch
unsachgemäße Behandlung, durch Eingriff von fremder Hand,
durch mechanische Beschädigung oder chemikalische Schäden
(ausgelaufene Batterien) entstanden sind. Batterien sind nicht in der
Garantie enthalten. Weitergehende Folgeschäden an Sachen oder
Personen sind ausgeschlossen.
Das
Gerät
ist
freigemacht
komplett
im Originalkarton
mit
Fehlerbeschreibung an uns einzusenden. Beizulegen sind Kopien
dieser Garantiekarte und des Kaufbelegs. Die Rücksendung erfolgt
innerhalb Deutschlands frei, in andere Länder zu Selbstkosten
(C) Copyright: Diese Bedienungsanleitung steht unter
Urheberschutz. Sie darf ohne schriftliche Erlaubnis der DTI nicht
übersetzt, vervielfältigt, reproduziert oder verbreitet werden.
DTI Detector Trade International GmbH & CO KG
Hamburger Str. 17, D-41540 Dormagen
Service-Telefon für technische Fragen: +49 (0) 2131 97 90 20
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Diese Anleitung auch für:

Gti 2500

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