Anleitung_GS_4600_P_SPK7__ 13.01.15 10:43 Seite 5
Untergeschossen oder unter Erdgleiche
(Räume unterhalb des Erdniveaus)
betrieben werden.
Der Gasheizstrahler darf nicht für die
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Beheizung von bewohnbaren Räumen in
Wohngebäuden benutzt werden. Für die
Verwendung in öffentlichen Gebäuden sind
die nationalen Bestimmungen zu beachten!
Den Gasheizstrahler nicht in
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Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen,
Wohnmobile oder Boote benutzen.
Verwenden Sie den Gasheizstrahler nicht in
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Räumen in denen sich bereits eine
Gasflasche befindet.
Der Gasheizstrahler darf nicht in der Nähe
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anderer Heizgeräte (Mindestabstand 1m),
entflammbarem oder explosivem Material
betrieben werden.
Der Gasheizstrahler muss so aufgestellt
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werden, dass der Sicherheitsabstand von
brennbaren Materialien und Wänden zum
Gehäuse nach vorne 2 m und 1 m zu allen
anderen Seiten beträgt.
Der Gasheizstrahler nicht bewegen, wenn er
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in Betrieb ist.
Vor dem Bewegen und nach dem Betrieb
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des Gasheizstrahlers ist das Ventil der
Flüssiggasflasche zu schließen.
Nur die vom Hersteller genannten Gasarten
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und Flüssiggasflaschen benutzen.
Die Flüssiggasflasche ist in einem gut
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belüfteten Raum oder im Freien, entfernt
von offenen Flammen (Kerzen, Zigaretten,
andere Geräte mit offenen Flammen) zu
wechseln. Das Gasflaschenventil muss
dabei geschlossen sein.
Überprüfen Sie, dass die Dichtung des
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Druckreglers richtig montiert ist und dass sie
ihre Funktion erfüllen kann.
Im Falle einer Gasundichtigkeit darf der
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Gasheizstrahler nicht verwendet werden. Ist
er in Betrieb, muss die Gaszufuhr
abgesperrt werden. Der Gasheizstrahler
muss überprüft und in Ordnung gebracht
werden, bevor er wieder benutzt werden
kann.
Im Falle einer Undichtigkeit ist das
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Absperrventil der Gasflasche sofort zu
schließen und Türen und Fenster zu öffnen.
Schalten Sie bei Gasgeruch kein Licht ein
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oder aus, betätigen Sie keine anderen
elektrischen Schalter und benutzen Sie kein
Telefon, Funktelefon oder Handy im
Gefahrenbereich.
Benutzen Sie bei Gasgeruch keine offene
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Flamme (z. B. Feuerzeug, Streichholz) und
rauchen Sie nicht.
Wenigstens einmal pro Monat und jedes
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Mal, wenn die Flüssiggasflasche
ausgetauscht wird, sind die
Schlauchleitungen (Gasschlauch) zu
überprüfen. Wenn die Schlauchleitungen
Anzeichen von Brüchigwerden oder andere
Beschädigungen aufweisen, müssen sie
gegen neue Schlauchleitungen derselben
Länge und gleichwertiger Qualität
ausgetauscht werden.
Der Gasschlauch ist innerhalb der
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vorgeschriebenen Zeiträume
auszuwechseln (s. Kapitel 8.2).
Kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen
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Zustand und das Vorhandensein der
Dichtung am Flaschenventil. Es dürfen keine
zusätzlichen Dichtungen verwendet werden.
Flüssiggasflaschen sind vor starker
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Sonneneinstrahlung zu schützen und nur
stehend zu lagern.
Der Gasheizstrahler darf nur über einen
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zwischengeschalteten Druckregler mit
einem zulässigen Ausgangsdruck, siehe
Geräteschild und werkseitige Einstellung,
betrieben werden.
Der Gasschlauch darf nicht geknickt oder
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verdreht werden.
Verändern Sie das Gerät nicht.
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Inbetriebnahme und Zündung unbedingt
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nach Anleitung durchführen.
Kann Ihr Gerät nicht in einem sicheren
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Zustand unbeaufsichtigt gelassen werden,
schalten Sie es ab.
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