ELEKTROMOTOREN
Die Kohlebürsten des Saugventilmotors müssen
alle 500 Betriebsstunden kontrolliert werden.
Kontrollieren Sie die Kohlebürsten an den
Hauptbürsten−Motoren und am Seitenbürsten−
Motor nach den ersten 1000 Betriebsstunden und
nach der ersten Kontrolle alle 100 Betriebsstunden.
Die Austauschintervalle für Kohlebürsten finden Sie
in der folgenden Tabelle.
Auswechseln der Kohlebürsten
Hauptbürsten−Motoren
Seitenbürsten−Motor (optional)
Saugmotor
* Wechseln Sie die Kohlebürsten nach dem ersten
Austausch nach 1000 Betriebsstunden alle
100 Betriebsstunden aus.
T12 9009919 (3−2013)
Stunden
1000*
1000*
500
WARTUNG
45