Weitere Angaben zu den Arbeitsschritten
Ruhedruck und Anschlussdruck prüfen
Ruhedruck
1. Gasabsperrhahn schließen.
2. Schraube im Mess-Stutzen A lösen,
nicht herausdrehen.
3. Druckmessgerät am Mess-Stutzen
A anschließen.
4. Gasabsperrhahn öffnen.
5. Ruhedruck messen (max. 60 mbar).
Anschlussdruck
(Fließdruck)
unter 15 mbar
15 bis 18 mbar
A
Maßnahme
Keine Einstellung vornehmen und das Gasversorgungsunter-
nehmen (GVU) benachrichtigen
Achtung! Der Heizkessel darf nur vorübergehend (Notbetrieb)
mit dieser Einstellung betrieben werden.
Gasversorgungsunternehmen (GVU) benachrichtigen.
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
(Fortsetzung)
6. Messwert in Protokoll (auf Seite
69) aufnehmen.
Anschlussdruck
1. Brenner in Betrieb nehmen.
Hinweis
Inbetriebnahme siehe Seite 9. Bren-
ner auf max. Wärmeleistung schal-
ten; dazu Schornsteinfeger-Prüf-
schalter an Regelung betätigen.
2. Anschlussdruck (Fließdruck) mes-
sen, siehe Tabelle Seite 13.
Hinweis
Der Anschlussdruck (Fließdruck)
muss zwischen 18 und 50 mbar lie-
gen (nominal 20 mbar). Der Gas-
druckwächter min. (GDW 1) ist werk-
seitig auf 10 mbar eingestellt. Einstel-
lung nicht verändern.
3. Messwert in Protokoll (auf
Seite 69) aufnehmen.
4. Gasabsperrhahn schließen.
5. Druckmessgerät abnehmen, Mess-
Stutzen A schließen.
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