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Erste Hilfe; Wartung - Fujitsu ASYG 30LMTA Betriebsanleitung

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2.3.8 Frostschäden/Spannungsausfall
Bei einem Ausfall der Stromversorgung, einem Abschalten
des Gerätes, bei zu niedriger Einstellung der Raumtem-
peratur oder externe Einfl üsse kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Teilbereiche durch Frost beschädigt werden.
Hinweis
Überwachungseinrichtungen sind nur aktiv, wenn die
Geräte mit Strom versorgt werden.
2.3.9 Sonderbetriebsarten
Das Kältesystem führt in unregelmäßigen Abständen
Sonderbetriebsarten wie z.B. eine Abtauung oder Öl-
rückführung durch. In diesem Zeitraum kann es zu einem
Kaltlufteinfall über den Wärmetauscher kommen. Dies ist
eine normale Regelfunktion und sollte bei der Planung
berücksichtigt werden.
2.3.10 Betrieb mit einem Notstromaggregat
Die Fujitsu Klimageräte werden bei der Installation an
das Stromnetz angeschlossen. Bei einem Ausfall der
Stromversorgung kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Teilbereiche durch Frost beschädigt werden. Ein einzelner
Betrieb des Fujitsu Klimagerätes ohne das gesamte
Kältesystem ist nicht erlaubt und gilt als unsachgemäßer
Betrieb.
2.4 Umwelt
2.4.1 Informationen zum eingesetzten
Kältemittel und Öl
In Fujitsu Klimageräten wird das Kältemittel R410A in
Verbindung mit einem Esther Öl verwendet. Diese Stoffe
fallen unter das Wasserhaushaltsgesetz und dürfen nicht
ins Grundwasser gelangen.
Hinweis
Detaillierte Informationen zu den Eigenschaften der
eingesetzten Kältemittel und Öle entnehmen Sie
bitte den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern,
welche Sie bei der Swegon Germany GmbH anfragen
können.
2.4.2 Beständigkeit und Abbau
Das Kältemittel R410A weist kein Ozonabbaupotential auf.
Der GWP beträgt 2088 kgCO2-eq.
2.4.3 Entsorgung der Verpackung
Um Fujitsu Klimageräte vor Transportschäden zu
schützen, werden diese durch wiederverwertbare
Verpackungen geschützt. Informationen über die
Wiederverwendbarkeit erhalten Sie bei Ihren zuständigen
Behörden.
2.4.4 Entsorgung von Klimageräten
Alte oder defekte Klimageräte dürfen nicht in den
allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Die Demontage
ist durch einen zertifi zierten Betrieb durchzuführen
(siehe 2.3.2 Montage/Demontage/Reparatur/Wartung)
welcher anschließend für die fachgerechte Entsorgung die
Verantwortung übernimmt.
Die korrekte Entsorgung dieses Produktes verhindert
mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und auf die Umwelt, die durch eine
unsachgemäße Handhabung des Mülls sonst entstehen
könnten. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Behörde
für weitere Details.
2.5 Erste-Hilfe
Einatmen
Hohe Konzentrationen des Kältemittels können Erstickungen
verursachen. Erste Symptome können ein Verlust der
Bewegungsfähigkeit und des Bewusstseins sein. Betroffene
unter Atemschutz an die Luft bringen, warm und ruhig
halten und sofort einen Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand
künstliche Beatmung durchführen.
Hautkontakt
Bei Hautkontakt mit lauwarmen Wasser abwaschen. Bei
Auftreten von Hautirritationen, Schwellungen oder Blasen
einen Arzt aufsuchen.
Augenkontakt
Augen sofort auswaschen und einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition
angesehen (Gas).

3. Wartung

Eine Wartung soll in regelmäßigen Abständen, unsere
Empfehlung ist mindestens alle 12 Monate, nach EN 378,
Teil 2 durchgeführt werden. Je nach Kältemittelfüllmenge
des Systems muss nach F- Gase Verordnung EG 842/2006
eine Dichtigkeitsprüfung von ausgebildetem Fachpersonal,
zertifi ziert nach Kategorie I des EG303/2008, durchgeführt
werden. So kann eine möglichst lange Lebensdauer und
ein geringer Verschleiß der Klimatechnik gewährleistet
werden. Als Vorlage können Ihnen hier unsere
Inbetriebnahmeprotokolle dienen.
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