Schließbereiche
Kennzeichnung
8
Gekennzeichnete Bereiche freihalten
Die Schließbereiche der Feuerschutzabschlüsse müssen gekennzeichnet
werden. Die gekennzeichneten Schließbereiche müssen freigehalten wer-
den, damit die Feuerschutzabschlüsse zu jeder Zeit schließen können.
WARNUNG: Wenn die Feuerschutzabschlüsse nicht schließen kön-
nen, verlieren sie ihre Wirksamkeit.
Der Aufenthalt von Personen und das Abstellen von Gegenständen
im Schließbereich der Türen sind verboten!
Farben und Schilder
Farbige Kennzeichnung auf dem Boden oder an der Decke oder durch
eine entsprechende Gestaltung der Bodenbeläge.
Deutlich sichtbare Schilder in unmittelbarer Nähe der
Feuerschutzabschlüsse.
1
Kennzeichnung am Boden
2
Kennzeichnung durch Schild
1
2