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Entsorgung; Gewährleistung - Hecht 5040 Originalbetriebsanleitung

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ENTSORGUNG

DE
• geben Sie gerät, Zubehör und Verpackung entsprechend den Umweltschutzauflagen auf
einem Wertstoffhof oder bei einer anderen Sammelstelle ab.
• Dieses gerät gehört nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie es auf umweltschonende Weise,
geben Sie es an einer dafür bestimmten Sammelstelle ab, wo es kostenlos angenommen wird.
Einzelheiten erfahren Sie von ihrem Stadt- oder gemeindeamt oder vom nächsten Wertstoffhof.
Eine falsche Beseitigung kann nach den nationalen Vorschriften bestraft werden.
• Der Akku enthält giftige Stoffe. geben Sie ausgediente Akkus bei einer Sammelstelle für
Altakkus ab. Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, oder in die Umwelt.
GEWÄHRLEISTUNG
Es gelten die allgemeinen geschäftsbedingungen ihres Händlers!
• Sämtliche Produkte sind für den Heimgebrauch bestimmt, soweit nicht in der
gebrauchsanleitung, in der Betriebsbeschreibung oder im Benutzerhandbuch etwas anderes
festgelegt ist. Bei Verwendung auf andere Weise oder bei Verwendung im Widerspruch zu
dieser Anleitung werden Mängelrügen nicht als berechtigt anerkannt.
• Eine ungeeignete Produktauswahl oder der Umstand, dass das Produkt nicht Ihren
Anforderungen genügt, ist kein grund für eine Reklamation. Der Käufer ist mit den
Eigenschaften des Produkts vertraut.
• Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der gewährleistung ist, dass die
Anweisungen für Betrieb, Bedienung, Reinigung, Lagerung und Wartung eingehalten wurden.
• Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Überlastung oder falsche Bedienung, sowie den
Einsatz außerhalb der nachweislich eingehaltenen Wartungsintervalle entstehen, sind von
der gewährleistung ausgeschlossen.
• Die gewährleistung bezieht sich weder auf eine durch die übliche Verwendung entstandene
Abnutzung der Sache noch auf die Abnutzung der als Verbrauchsmaterial bezeichneten Teile
(z.B. Kraftstoff- und Betriebsfüllungen, Filter, Mähmesser, Keilriemen und Zahnriemen, Ketten,
Kohlenbürsten, Dichtungen, Zündkerzen usw.).
• Bei zu gesenkten Preisen verkauften Produkten bezieht sich die gewährleistung nicht auf die
Mängel, wegen denen der gesenkte Preis vereinbart wurde.
• Schäden, die infolge von Materialmängeln oder Fehlern des Herstellers entstanden sind,
werden kostenlos durch Ersatzlieferung oder Instandsetzung behoben. Voraussetzung ist,
dass das gerät unserer Servicewerkstatt unzerlegt, ordnungsgemäß verpackt und mit dem
Kaufbeleg übergeben wird.
• Reinigung, Wartung, Prüfung und Einstellung des geräts werden nicht als gewährleistungen
angesehen und sind zu bezahlende Dienstleistungen.
• Instandsetzungen, die nicht der gewährleistung unterliegen, können Sie gegen Entgelt in
einer unserer Servicewerkstätten vornehmen lassen. Unsere Servicewerkstatt erstellt Ihnen
gern einen Kostenvoranschlag.
• Wir können uns nur mit geräten befassen, die sauber, komplett und bei Zusendung auch
ausreichend verpackt und frankiert wurden. Unfrei – als Sperrgut, Express- oder Sondertransport
zugesandte geräte werden nicht angenommen.
• Im berechtigten gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an eine unserer Servicewerkstätten
Dort erhalten Sie Auskunft zur weiteren Bearbeitung Ihrer Mängelrüge.
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