Drittbedingungen
uns zu schützen, wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass jeder
erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantien gegeben werden.
Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben
wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original
erhalten haben, damit von Anderen verursachte Probleme nicht den Ruf
des ursprünglichen Autors schädigen. Schließlich und endlich ist jedes freie
Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die
Gefahr ausschließen, dass Zweit-Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm
proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes
Programm entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert
werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf. Es folgen die
genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als „das Programm" bezeichnet; die Formulierung
„auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, enthält, sei es
unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt.
(Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung"
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungs-
bereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
eingeschränkt und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt
(unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des
Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
Programms ab. 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
des Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen
und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen
einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. Sie dürfen für den eigentlichen
Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie
gegen Entgelt auch eine Garantie für das Programm anbieten.
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