Ungeeignete Befestigungsmittel vermindert Personen- und Einbruch-
schutz: Je nach Einbausituation und Materialien der Tür müssen geeigne-
te Befestigungsmittel verwendet werden.
Falsche oder Fehlerhafte Montage vermindert den Personenschutz:
Die übliche Einbauhöhe für die horizontale Betätigungsstange ist
900 mm bis 1100 mm über der fertigen Fussbodenoberfläche. Falls die
Mehrheit im Gebäude Kinder sind, muss die Einbauhöhe entsprechend
vermindert werden.
Die horizontale Betätigungsstange muss so installiert werden, dass eine
größtmögliche wirksame Stangenlänge erreicht wird.
Es sollten jegliche vorgesehenen Sperrgegenstücke oder Verkleidungen
installiert werden, um die Übereinstimmung mit dieser Europäischen
Norm sicherzustellen
Eingeschränkte Beweglichkeit der Tür vermindert Personenschutz:
Alle Sperr elemente müssen so montiert sein, dass die freie Bewegung
der Tür nicht behindert wird. Die Türen dürfen nur mit den zugelasse-
nen Verschlüssen zugehalten werden. Es dürfen keine weiteren Vor-
richtungen installiert werden. Eventuell installierte Türschließer dürfen
die Betätigung der Tür durch Kinder und gebrechliche Personen nicht
beeinträchtigen.
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